Jetzt sollen die kleinen Lagerarbeiter für die Sauberkeit verantwortlich gemacht werden.
Deshalb wurden Fotos mit Namen von den Leuten gemacht und an den Regalen befestigt um zu zeigen ,das sie für diesen Teil des Lagers verantwortlich sind.
Meine Frage dürfen Fotos veröffentlicht werden und muß der Betriebsrat informiert werden?
Vielen Dank im voraus !!!!
Grüße
Ratsche
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Betriebsverfassungsrecht Teil 2
Rechte des Betriebsrats in sozialen und personellen Angelegenheiten