Erstellt am 17.02.2008 um 17:41 Uhr von Sternburg
Zuerst: Es ist NICHT möglich, jemanden aus dem BR auszuschliessen - das geht nur über das Arbeitsgericht.
Den BR-Vorsitzenden abwählen kann nur das BR-Gremium - die 'anderen' Arbeitnehmer sind da außen vor.
Setzt dieses als Punkt auf die Tagesordnung Eurer nächsten Sitzung und stimmt darüber ab.
Nächster TOP sollte dann die Wahl eines neuen Vorsitzenden sein.
Erstellt am 17.02.2008 um 21:34 Uhr von Der alte Heini
Den Kollegen vom Amt des Betriebsratsvorsitzenden abwählen und sofort einen neuen Betriebsratsvorsitzenden wählen.
So könnte der Weg sein:
Da der amtierende Betriebsratsvorsitzende dies Tagesordnung nicht selber auf die Tagesordnung setzen wird, sollten ein Viertel der Mitglieder des Betriebsrats beim Vorsitzenden beantragen mit nachstehender Tagesordnung den Betriebsrat zu einer Sitzung einberufen. Gem. § 29 Abs. 3 BetrVG ist der Vorsitzende dazu verpflichtet.
Tagesordnung:
TOP 1. Begrüßung
TOP 2. Abwahl des derzeitigen Betriebsratsvorsitzenden
TOP 3. Neuwahl eines Betriebsratsvorsitzenden
TOP 4. Allgemeines