Übergabe von Informationen in Dateiform - AG dazu auch verpflichtet?
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, manchmal wäre es hilfreich, Informationen vom Arbeitgeber in Dateiform zu erhalten anstatt als gedruckte Liste. Stehen ursprünglich ja schon in digitalisierter Form zur Verfügung. Ist der AG dazu auch verpflichtet bzw. was sagt die Rechtsprechung?
Community-Antworten (4)
12.02.2008 um 11:46 Uhr
Hallo betriebsratten, im DKK-Kommentar zum § 80 BetrVG Rn 87 wird die Möglichkeit einer BV zu der Form der Information beschrieben.
12.02.2008 um 13:34 Uhr
Ihr könnt den ArbGeb ja mal fragen, ob er es sinnvoll findet, wenn ihr ausgedruckte Excellisten wieder abtippt, um sie in elektronischer Form zur Verfügung zu haben. Schließlich muss er die Zeit des Abtippens und des Korrekturlesens durch ein zweites Mitglied ja als BR-Arbeit bezahlen. Sollte er dann immer noch auf PApier bestehen, könnt ihr ja auf der nächsten Betriebsversammlung mal thematisieren, wie die "immer viel zu hohen" BR-Kosten zustandekommen...
12.02.2008 um 22:24 Uhr
Viele AG geben die Daeien nicht gerne digital weiter, da es einem versierten Computerspezialisten insbesondere bei Produkten der Microsoft möglich ist die Änderungen in dem Dokument wieder herzustellen. Wir hatten mal einen Sachverständigen bei uns der uns das herrlich demonstriert hat. Da muss man fürchterlich aufpassen. Unser AG weiß das leider auch, daher gibt es jetzt alles nur noch im pdf-Format. Vielleicht rührt aus diesem Problem der Unwille des AGs
13.02.2008 um 14:54 Uhr
@paula: Wenn sich Euer Cheffe soooo toll auskennt, sollte er in der Lage sein, Word-Texte und Excel-Tabellen im ASCII-Format weiterzugeben (TXT bzw. CSV) - danach ist zwar außer der Änderungshistorie auch die Formatierung im Eimer, aber trotzdem muss niemand abtippen...
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