Erstellt am 10.02.2008 um 17:45 Uhr von Matze24
@marslars,
als Vorsitzender kann er jederzeit abgewählt werden, verbleibt aber im Betriebsrat.
Hat er gesetzliche Pflichten verletzt, kann er - allerdings nur per Gerichtsbeschluss - aus dem Betriebsrat entlassen werden (§23 BetrVG). Dann würde der nächste aus der Wahlliste nachrücken.
Erstellt am 10.02.2008 um 17:46 Uhr von Catweazle
@marslars,
als erstes könnte er kurzfristig als BRV abgewählt werden.
Ob die Vereinbarung verbindlich ist, lässt sich ohne weitere Kenntnis nicht beurteilen.
Sie ist sicher unwirksam wenn der AG wissen musste dass diese Vereinbarung ohne BR-Beschluss erfolgt ist.
Erstellt am 10.02.2008 um 18:28 Uhr von marslars
danke!
obwohl er jetzt in eine leitende funktion wechselt, kann er im BR bleiben???
die vereinbarung mit dem AG wurde ohne beschluss des BR gefasst!
nochdazu hat er der kündigung seines vorgängers zugestimmt, auch ohne beschluss des BR!
vg
ml
Erstellt am 10.02.2008 um 18:40 Uhr von Catweazle
@marslars,
trotz leitender Funktion bleibt er BRM. Anders sieht es aus wenn er leitende Angestellter geworden ist.
Es kommt nicht unbedingt darauf an ob der gesamte BR den Beschluss gefasst hat. In der Regel kann der AG darauf vertrauen, dass Mitteilungen vom BRV an ihm vom Gremium beschlossen wurden.
Es sieht anders aus wenn er von einem unwirksamen Beschluss Kenntnis haben musste. Z.B. wenn während dieser Zeit keine Sitzung stattgefunden hat.
Erstellt am 10.02.2008 um 18:53 Uhr von marslars
Zitat:
"In diesem Rahmen treffen die leitenden Angestellten entweder selbst unternehmerische Entscheidungen oder können sie maßgeblich beeinflussen. Es muss eine gewisse Selbstbestimmtheit des leitenden Angestellten in Ausübung seiner Tätigkeit erkennbar sein."
Weisungsbefugnis hat er, Kalkulationen erstellen, Preise festlegen, Urlaubs-und Dienstpläne erstellen, macht er
kündigen und einstellen darf/kann er nicht
ist er trotzdem kein leitender angestellter?
vg
Erstellt am 10.02.2008 um 23:30 Uhr von paula
also wenn da nicht noch mehr ist, sehe ich den Kollegen eher nicht als leitenden Angestellten....