Versetzung von Mitarbeitern zur Vermeidung der Stundenerhöhung eines BRs?
Liebe BR-Koleginnen und Kollegen; wir sind ein Pflegedienst mit eingegliedertem Ambulant Betreuten Wohnen für Menschen mit Behinderung: Ein BR-Mitglied war bisher dort als Studentische Aushilfe, und wollte jetzt nach ihrer Exmatrikulation die Stunden erhöhen (siehe mein letzter Beitrag). Der AG stellt sich quer, OBWOHL in der Abteilung eine Stelle auf ist (man könnte meinen, wegen ihrer BR-Tätigkeit…. Sie hat einen Antrag auf Arbeitszeitverlängerung gestellt (TzBfG, daraufhin hat der AG für die Abteilung einen Einstellungs-stop verhängt, angeblich aus betrieblichen bzw. finanziellen Gründen, und alle Stellenanzeigen aus dem Internet genommen. Nun soll „nach internen Lösungen“ gesucht werden: Alle MA mit der entsprechenden Qualifikation (päd. Ausbildung), teilweise aber seit Jahren auf völlig anderen Stellen, z.B. Einsatzleitung, Verwaltung und lustigerweise auch unsere BRV etc.), sollen nun in der Abteilung „einspringen“, damit die Stunden bei den Kunden bedient werden können…was tun damit? ....nach der ersten Recherche scheint das zunächst tatsächlich möglich durch das Weisungsrecht?? Haben wir als BR auch eine Mitbestimmung, solange der AG sich daran hält, keinen länger als 4 Wochen am Stück dort einzusetzen (von wegen Unterrichtung des BR und Einverständnis der MA bei Versetzung…)? Beste Grüße aus Düsseldorf
Community-Antworten (3)
30.08.2019 um 20:29 Uhr
Ihr könnt doch den Versetzung der Kollegen, die aushelfen sollen die Zustimmung verweigern - wegen Nachteile von im Betrieb beschäftigter Personen. Das BR-Mitglied sollte auch individualrechtliche Schritte ins Auge fassen.
30.08.2019 um 21:04 Uhr
Die BR-Kollegin ist jetzt erstmal im Urlaub für 3 Wochen...hat aber schon einen Anwalt hinzugezogen. Bisher wissen wir nicht, wie lange die GF die MA da einsetzen will; nur für ihren Urlaub oder länger....er rechnet glauben wir mit der Kündigung der Kollegin. Ich habe es bisher so verstanden, dass alles, was unter vier Wochen ist, nicht als Versetzung gilt, sondern dem Weisungsrecht des AG unterliegt....Wir haben läuten hören, dass die GF alle MA, die sich weigern, wegen Arbeitsverweigerung abmahnen will....
30.08.2019 um 23:29 Uhr
"wegen Nachteile von im Betrieb beschäftigter Personen."
Welcher Nachteil soll das sein? Das der gewünschten Stundenerhöhung nicht entsprochen wird, dürfte nicht als Nachteil im Sinne des BetrVG zu sehen sein.
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