Hallo liebe Kollegen,

seit langem habe ich mal wieder eine Frage zu folgendem aktuellen Fall:
Eine Angestellte ist seit ca. 4 Jahren bei uns, nun hatte Sie ein Gespräch mit unserem Personalchef.
Dieser hatte Sie gegen Ihren Willen in eine andere Abteilung (zum 01.09.) versetzt.
Diese Versetzung ist in Ordnung, da die neue Abteilung gerade vier Leute verloren hat und nur noch mit drei Mitarbeitern besetzt ist.
Ihr Arbeitsvertrag lässt dies auch zu.

Nun hatte Sie am Samstag bei Ihrem jetzigen Abteilungsleiter angerufen und gemeint, dass Sie noch nicht weiß ob Sie heute zur Arbeit kommen will , da Sie keine Lust hat.
Ebenso hätte Sie gerne nächste Woche Urlaub, was aber so spontan nicht möglich ist.

Der Abteilungsleiter hat daraufhin mit unserem Personalchef telefoniert, da er dies nicht duldet einfach wegen Lustlosigkeit nicht am Arbeitsplatz zu erscheinen.
Der Personalchef rief mich daraufhin an und war sauer.
Er überlegte Sie zu kündigen, da dies Arbeitsverweigerung darstellt.

Ist dies auch ohne Abmahnung möglich?

Gruss Hansen