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Kündigung Rechtens??

H
Hansen
Aug 2019 bearbeitet

Hallo liebe Kollegen,

seit langem habe ich mal wieder eine Frage zu folgendem aktuellen Fall: Eine Angestellte ist seit ca. 4 Jahren bei uns, nun hatte Sie ein Gespräch mit unserem Personalchef. Dieser hatte Sie gegen Ihren Willen in eine andere Abteilung (zum 01.09.) versetzt. Diese Versetzung ist in Ordnung, da die neue Abteilung gerade vier Leute verloren hat und nur noch mit drei Mitarbeitern besetzt ist. Ihr Arbeitsvertrag lässt dies auch zu.

Nun hatte Sie am Samstag bei Ihrem jetzigen Abteilungsleiter angerufen und gemeint, dass Sie noch nicht weiß ob Sie heute zur Arbeit kommen will , da Sie keine Lust hat. Ebenso hätte Sie gerne nächste Woche Urlaub, was aber so spontan nicht möglich ist.

Der Abteilungsleiter hat daraufhin mit unserem Personalchef telefoniert, da er dies nicht duldet einfach wegen Lustlosigkeit nicht am Arbeitsplatz zu erscheinen. Der Personalchef rief mich daraufhin an und war sauer. Er überlegte Sie zu kündigen, da dies Arbeitsverweigerung darstellt.

Ist dies auch ohne Abmahnung möglich?

Gruss Hansen

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Community-Antworten (7)

T
titapropper

26.08.2019 um 10:49 Uhr

Warum nicht? Aber toll ist, dass am WE bei Euch anscheinend jeder erreichbar ist.

H
Hansen

26.08.2019 um 11:13 Uhr

Hallo,

ich habe gerade nachgelesen, dass außerordentliche verhaltensbedingte Kündigungen vorher abgemahnt werden müssen.

Also ist eine fristlose Kündigung nun doch nicht möglich.

Gruss Hansen

M
Moreno

26.08.2019 um 11:54 Uhr

Natürlich ist sie möglich! Ob der AG damit vor Gericht durch kommt ist die andere Frage! Vielleicht hat die Kollegin ja auch keine Lust sich gegen die Kündigung zu wehren.

C
celestro

26.08.2019 um 12:04 Uhr

und nur weil es normalerweise so ist, kann es im Einzelfall trotzdem noch anders sein.

T
takkus

26.08.2019 um 12:20 Uhr

Naja- von außerordentlicher verhaltensbedingter Kündigung steht ja nichts in Deinem Eingangspost. Nur dass der Personalchef überlegt, dass AV seitens des ArbGeb zu beenden. Ist die Kollegin denn heute morgen am Arbeitsplatz erschienen?

S
seehas

26.08.2019 um 12:57 Uhr

Arbeitsverweigerung ist natürlich ein außerordentlicher Kündigungsgrund. Allerdings muss der AG dann sehr schnell reagieren. Nicht in jedem Fall ist eine Abmahnung vor einer außerordentlichen, verhaltensbedingten Kündigung notwendig. Wenn die Verfehlung schwer genug ist geht es auch ohne eine solche. Ob demonstrative Arbeitsunlust ein solcher Grund ist kann ich nicht beurteilen.

G
Giftzwerg

26.08.2019 um 16:49 Uhr

@Hansen : Dieser hatte Sie gegen Ihren Willen in eine andere Abteilung (zum 01.09.) versetzt.

Habt Ihr einen Betriebsrat und wenn ja, wurde er nach §99 BetrVG beteiligt ?

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