Hallo an Alle,

ich habe eine Frage zum Schulungsanspruch einzelner BR-Mitglieder:

Wenn ein Betriebsratsmitglied irgendwann in 2003 seine Grundschulungen zum BetrVG absolviert hat, hat er dann in 2008 trotzdem einen Anspruch auf ein BR-Seminar zu §87 BetrVG?

Vielen Dank für eure Hilfe!