Erstellt am 27.01.2008 um 15:03 Uhr von Lotte
Luzi-Lu,
der BR entscheidet bei einer Schulung nach § 37 (6) über die Erforderlichkeit dieser Schulung für das BRM. Es kann sogar sein, dass ein nochmaliger Besuch eines BR 1 Seminars für einzelne BRM als erforderlich gesehen wird.
Worauf willst Du hinaus? Bei Fragen nach "Ansprüchen" vermute ich immer eine Hintergrundgeschichte ;-)
Erstellt am 27.01.2008 um 15:14 Uhr von Luzi-Lu
Hallo Lotte,
ich gehe davon aus, dass der AG unter dem Vorwand bzgl. der Schulungen in 2003 die Kostenübernahme ablehnen wird. Das würde dann bedeuten,der BR-kollege müßte juristisch dagegen vorgehen.
Ich würde das gerne im Vorfeld versuchen zu verhindern.
MFG
Erstellt am 28.01.2008 um 12:56 Uhr von Berti
Ihr müsstet genau begründen, warum die erneute Schulung erforderlich ist. Das könnte z.B. sein, dass das BR-Mitglied neue Aufgaben übernimmt, in Verhandlungsgruppen mitwirkt, o.ä.
Als ketzerische persönlich Anmerkung fällt mir dazu allerdings ein: Wenn ein BR-Mitglied vor 5 Jahren ein Grundlagenseminar gemacht hat und dann die ganze Zeit praktische BR-Arbeit geleitet hat, finde ich es schon traurig, dass jetzt erneut ein Seminar erforderlich sein soll, dass sich wieder mit den Grundlagen der BR-Arbeit beschäftigt. Nach so langer Erfahrung müsste man sich das doch angeeignet haben, oder?
Erstellt am 28.01.2008 um 13:11 Uhr von Mona-Lisa
@Berti,
genauso ketzerisch könnte man dich fragen, ob dir entgangen ist, dass sich in 5 Jahren manche Rechtsprechung im BetrVG ändern kann..... :-))
Erstellt am 28.01.2008 um 14:15 Uhr von Luzi-Lu
Erst einmal vielen Dank für die Antworten auf meine Beitrag! :o)
@ Berti
Der Kollege arbeitet sogar schon länger als seid 2003 im Betriebsrat. Die Arbeit die er leistet ist engagiert und gut. Trotzdem möchte er eine Schulung zu dem Paragraphen, da er sich von einer 4-Tage-Schulung ein komplexeres Wissen über seineAuslegung und Möglichkeiten erhofft. Traurig finde ich daran gar nix!
Erstellt am 28.01.2008 um 15:12 Uhr von Berti
Ich bleibe trotzdem dabei, "Einsteigerseminare" nach langjähriger BR-Arbeit sind etwas peinlich. Neben Seminaren gibt es ja schließlich auch die Möglichkeit (Pflicht), sich mittels Fachzeitschriften, Internet Büchern über die Änderungen in der Rechtsprechung auf dem Laufenden zu halten. Und wenn es denn ein Seminar sein soll, kann man dann eines über "Aktuelle Rechtsprechung" machen!
Ich möchte es jetze Luzi-Lu nicht unterstellen, denn Leute, die sich Foren rumtreiben sind im allgemeinen die engagierten: Ich habe bei Seminaren, an denen ich teilgenommen habe, schon Grüppchen von Leuten gehört, die beraten haben, an welchemattraktiven Seminarort sie noch nicht waren, Thema eher uninteressant! Es gibt schon so einige BR, die die Sache mit den Seminaren missbrauchen!
Erstellt am 28.01.2008 um 15:38 Uhr von Immie
@Berti
Nun verrate mir doch einmal, wo dein Problem liegt...
Was hat denn eine "Grundlagenschulung" , mit einem speziellen Seminar zum 87er
zu tun...?
So wie du das siehst, muss man auch kein Seminar mehr über BV,WA und sonstiges
machen...
...weil §77, §106-109...ist ja alles in der Grundlagenschulung schon mal erwähnt worden...
Das kann doch nicht dein Ernst sein:-(
Erstellt am 28.01.2008 um 16:23 Uhr von Luzi-Lu
@ Berti
Weißt du was, es ist mir echt Schnuppe was du denkst ;o)
Sorry, Neunmalkluge finde ich ein bisserl nervig, ehrlich! Was hat meine Frage mit deiner Aussage über Grüppchen in Seminaren zu tun? Wozu bietet die WAF trotz Schulungen zum BetrVG zusätzliche Schulungen zu einzelnen Paragraphen des BetrVG´s an? Und dann auch noch 4-Tage-Seminare? Meinst du das ist für Nixraffer oder für Leute die gerne Verreisen? *kopfschüttel*
Ich selber bin auch schon einige Jahre Betriebsrätin, aber alles weiß ich trotzdem nicht. Da steh ich auch mal volle Pulle zu ;o)! Es ist mächtig schade, wenn Leute wie du, anderen BRlern hier das Gefühl vermitteln wollen, sie seien dumm und unwissend. Ich glaub dafü dient das Forum hier nicht.
Allerdings freu ich mich für dich, dass du so ein schlauer und guter BR-Fuchs bist ;o)
Erstellt am 28.01.2008 um 18:10 Uhr von Kölner
@Luzi-Lu
Es liegen ja dennoch ein paar Denkfehler Deinen Aussagen zugrunde.
1. Ein Seminar wird beschlossen und dem AG mitgeteilt - Fertig!
2. Hat er etwas gegen die zeitliche Lage des Seminars, gegen die enormen Kosten eines selbigen, dem Sinn und Zweck oder bzgl. der Erforderlichkeit einzuwenden, muss ER sich in Richtung Einigungsstelle und/oder Arbeitsgericht bewegen!
3. Die Kosten dem lieben, netten Seminaranbieter im Anschluss zukommen zu lassen, ist alleinig auch Aufgabe des Seminaranbieters. Einige integre Seminaranbieter kümmern sich selbst darum; da braucht man sich nicht "persönlich" als zu schulendes BRM vor was auch immer zu fürchten!
4. Muss man/der BR einem AG manches mal einfach nur mit vollendeten (rechtsgültigen) Tatsachen kommen. Da reagiert der AG einmal empfindlich, zweimal auch - zumeist hat er dann aber gelernt. Das ist wie beim pawlowschen Hund!
@Berti
Zu dem von Dir geneideten/angesprochenen Seminartourismus wollen wir uns aber jetzt nicht hier ernsthaft unterhalten, oder? Da lebt schließlich eine ganze Branche von - auch die W.A.F.!
@all
Muss der Beitrag von Berti der W.A.F. eigentlich "gepetzt" werden, weil er geschäftsschädigend ist?
Erstellt am 28.01.2008 um 18:24 Uhr von Immie
@Kölner
Das soll jetzt aber kein "Umlaufbeschluss"werden...:-(
Aber ich bin dafür:-))
Erstellt am 28.01.2008 um 19:05 Uhr von Mona-Lisa
Erstellt am 28.01.2008 um 19:21 Uhr von Immie
@Mona-Lisa
Sollen vier alle?;-)
Erstellt am 28.01.2008 um 19:35 Uhr von Luzi-Lu
@ Kölner
Danke für deine Infos ;-)
Die Sache mit dem Beschluss und der Mitteilung an den AG ist mir klar.
Ich selber habe schon an 11 Seminaren der WAF teilgenommen. Allerdings wollten die immer vorab eine Kostenübernahmeerklärung seitens des AG haben.
Es gab bis dato in unserer Einrichtung noch nie Probleme bzgl. Kostenübernahme durch den AG. Allerdings gab es bisher für den AG auch noch nie die Möglichkeit die Erforderlichkeit eines Seminars anzuzweifeln. Ich weiß nicht ob er es bei dem zum 87er tun wird, aber ich könnte es mir vorstellen.
Daher wollte ich hier mal nachhören wie die Erfahrungen anderer BRs zu dem Thema ist.
Ich weiß von einer BR-Kollegin aus einem BR unserer Konzernschwester, das sie einen heiden Zirkus wegen ihres Seminars hatte. Am Ende ist sie ohne Kostenübernahmeerklärung des AG zum Seminar gefahren. Der AG hat zwar die Kosten des Seminars gezahlt, allerdings hat er sich das Geld montl. in kleineren Beträgen von ihrem Gehalt wieder geholt. Sie ist dagegen nicht angegangen ;o)
Erstellt am 28.01.2008 um 20:19 Uhr von Immie
@Luzi-Lu
Da bleibt nur eins zu sagen... "S c h eiss Anbieter":-(
Es gibt welche, die kümmern sich selber darum an ihr Geld zu kommen...