Hallo,
ich muss als Betriebsratsmitglied in einem Beschlussverfahren vors Arbeitsgericht wg der Kündigung eines Arbeitnehmers. Ich möchte vom DGB-Rechtschutz anwaltlich vertreten werden. Die ver.di sagte mir, wir (der BR) muss einen Beschluss darüber fassen. Die Kosten für den Rechtsbeistand übernähme der Arbeitgeber. Ist das richtig so? Und wie muss so ein Beschluss aussehen, dass die Kosten vom Arbeitgeber auch wirklich übernommen werden.
Vielen Dank!