Kostenerstattung Rechtsbeistand Beschlussverfahren?
Hallo, ich muss als Betriebsratsmitglied in einem Beschlussverfahren vors Arbeitsgericht wg der Kündigung eines Arbeitnehmers. Ich möchte vom DGB-Rechtschutz anwaltlich vertreten werden. Die ver.di sagte mir, wir (der BR) muss einen Beschluss darüber fassen. Die Kosten für den Rechtsbeistand übernähme der Arbeitgeber. Ist das richtig so? Und wie muss so ein Beschluss aussehen, dass die Kosten vom Arbeitgeber auch wirklich übernommen werden. Vielen Dank!
Community-Antworten (7)
24.01.2008 um 14:02 Uhr
@MK_DR101 Verstehe ich das richtig: Du musst als einzelnes BRM (nicht als BRV?) vors Arbeitsgericht wegen einer Kündigung eines AN? Was für ein Beschlussverfahren wird ist denn anhängig? § 101 oder 104 BetrVG?
Der Beschluss muss formaljuristisch korrekt sein und fertig.
24.01.2008 um 14:09 Uhr
Ich muss als BRV vor Gericht erscheinen wg einer fristlosen Kündigung eines BRM. Wir haben gegen die Kündigung gestimmt - jetzt gehts vor Gericht. ...und was heißt "formal juristisch korrekt"? Für mich ist das neu und ich will keine Fehler machen :-)
24.01.2008 um 14:41 Uhr
Hallo MK_DR101,
wenn du vom Gericht geladen bist brauchst du wohl keinen Beschluß mehr.
Gruß Axel
24.01.2008 um 14:46 Uhr
Hallo, ich brauche den Beschluss für meine anwaltliche Vertretung vor Gericht und für die KOSTENERSTATTUNG von Arbeitgeberseite. Mir / uns (BR) steht ein Rechtsbeistand vor Gericht zu. Der Arbeitgeber muss, so mein Kenntnisstand, die Kosten dafür übernehmen. Der BR muss einen Antrag dafür stellen. Wie stellt man den???
24.01.2008 um 15:00 Uhr
MK_DR101, Bist Du hier als Antragsgegner geladen, im Zustimmungsersetzungsverfahren Deines AGs (Antragsteller)?
Dann setzt Du die Beschlussfassung über die Beauftragung eines Anwalts (konkret, mit Namen und Adresse) zur Vertretung in diesem Verfahren auf die TO der nächsten (ggf. außerordentlichen) BR-Sitzung. Dort fasst ihr einen Beschluss, den RA xy, Adresse, mit der anwaltlichen Vertretung der Interessen des BR im Verfahren zz zu beauftragen. Ihr teilt eurem AG und dem zu beauftragenden RA den Beschluss mit. Die Kostentragungspflicht liegt beim AG.
Wenn Du allerdings nur als Zeuge im KSch-Verfahren Deines Kollegen geladen bist, dann brauchst Du keine anwaltliche Vertretung.
24.01.2008 um 16:39 Uhr
Hallo MK_DR101,
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Ordnungsgemäß zur BR-Sitzung einladen.
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Punkt als Tagesordnung z.B.: Beratung und Beschlussfassung über das Hizuzihen eines Rechtsanwalts, in dem Beschlussverfahren wegen Ersetzung der Zustimung des Betriebsrats zur Kündigung des Betriebsratsmitglieds ............
3.Bbeschluss ordnungsgemäß fassen und an Arbeitgeber witerleiten z.B.: Sehr geehrter............, der betriebsrat hat in seiner Sitzung am ....... folgende Beschluss gefasst: Der betriebsrat beauftragt den Rechtsanwalt Herrn .......,in ........, ihn in dem vom Arbeitgeber eingeleiteten Beschlussverfahren, wegwn der Ersetzung der fehlenden Zustimmung des Betriebsrates zu der beabsichtigten außerordentlichen Kündigung von Herrn .............., zu vertreten.
24.01.2008 um 20:32 Uhr
VIELEN DANK !!!!!!!!!!! ...ihr habt mir sehr geholfen. Prima Seite! Weiter so !!! :-))))))
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