Ersatzmitglied
hallo zusammen, wenn ersatzmitglieder auf ihren amt verzichten wollen,müssen die das dann schriftlich machen oder genügt es wenn sie es den vorsitzenden mündlich unter zeugen sagen?
Community-Antworten (4)
23.01.2008 um 17:59 Uhr
Ich fürchte, das sieht schlecht aus für das Ersatzmitglied - da es kein Amt hat, kann es auch nicht darauf verzichten.
Aber um Euch weiterzuhelfen: Das Ersatzmitglied kann natürlich erklären, dass es für den Fall des Nachrückens oder der vorübergehenden Stellvertretung nach § 25 (1) BetrVG sein Amt nach § 24 Nr. 2 BetrVG niederlegt. Da keine Schriftform gefordert ist, reicht "mündlich unter Zeugen" aus - wobei auch nichts gegen einen Zweizeiler spricht...
23.01.2008 um 18:04 Uhr
@Petrus Soviel Zynismus hätte ich gar nicht erwartet... ;-)
23.01.2008 um 18:15 Uhr
@Kölner: Für die einen ist es Zynismus - für die anderen die geltende Rechtslage ;-) Und dennoch kann dem Ersatzmitglied ja geholfen werden - wenn auch etwas durch die Hintertür. Es sitzen nunmal genügend Anwälte im Bundestag - die sorgen mitunter schon ganz gut dafür, dass die Gesetze entweder so schwammig oder unverständlich für den Laien sind, dass sie in ihrer "Nebentätigkeit" nicht so schnell arbeitslos werden...
23.01.2008 um 18:25 Uhr
@Petrus Jetzt wo Du es sagst...
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