Erstellt am 12.08.2019 um 06:06 Uhr von BRHamburg
Nein der BR darf keine Person nach Hause schicken, weil sie ihrer Einstellung nicht zugestimmt hat. Ihr könnt aber den Arbeitgeber auffordern dies zu tun. Das macht aber nur Sinn wenn ihr auch bereit seit diese Aufforderung vor Gericht durchzusetzen.
Erstellt am 12.08.2019 um 07:29 Uhr von Krambambuli
.... und der Grund der Zustimmungsverweigerung auch tatsächlich ein Grund nach § 99 Abs. 2 BetrVG war.