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Bewerbungsunterlagen

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Tommy100
Jan 2018 bearbeitet

Habe da mal eine Frage, ist es richtig wenn auf der Unterrichtung des Betriebsrats gem.§99 steht , Bewerbungsunterlagen können auf Wunsch "eingesehen" werden, müssen diese Unterlagen nicht generell mit ausgehändigt werden und das für die Dauer der Wochenfrist ? Grüßle Tommy

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Community-Antworten (6)

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w-j-l

21.01.2008 um 21:20 Uhr

Welche Bewerbungsunterlagen sind gemeint? Die es Einzustellenden, oder die von allen Bewerbern?

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waschbärbauch

21.01.2008 um 21:56 Uhr

Es müssen die Bewerbungen aller "nicht offensichtlich ungeeigneter" Bewerber dem BR vorgelegt werden!

D.h. im Klartext: Für eine Stelle als Kraftfahrer muss die Bewerbung eines Kandidaten bspw. ohne Führerschein nicht vorgelegt werden! Aber alle anderen die auch im entferntesten Sinne in Frage kommen könnten, müssen vorgelegt werden!

MfG, Sven

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w-j-l

21.01.2008 um 22:00 Uhr

Wir lassen uns nur die vorlegen, die in der engeren Auswahl waren. Alle anderen liegen für uns bereit, falls wir sie einsehen wollen. Ist ein echtes Mengenproblem bei einzelnen Stellenbesetzungen.

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waschbärbauch

21.01.2008 um 22:04 Uhr

Jo, das ist das gute Recht des BR! Nur wenn er wollte, könnte er! Das mit dem Mengenproblem ist natürlich nachvollziehbar! Ist auch immer ne Frage der Zusammenarbeit zwischen AG und BR! Soll heißen: Gibts generell Streitigkeiten, lässt man sich schon auch mal mehr vorlegen! Kommt man miteinander aus, ist auch n bestimmtes Vertrauen da und man muss als BR nicht zu jedem Bewerber/Thema seinen Senf geben!

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w-j-l

21.01.2008 um 22:13 Uhr

Gut geknurrt, waschbärbauch

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Tommy100

22.01.2008 um 08:10 Uhr

Danke Euch allen, also habe ich recht, alle Bewerbungsunterlagen müssen zur Einsicht dem BR überlassen werden und nicht nur mal geschwind im Personalbüro eingesehen werden, das meinen nämlich die Herren da oben und wenn überhaupt dann wollen die uns nur die Bewerbungsunterlagen von der ausgewählten Person "einsehen" lassen. Schönen Tag noch Tommy100

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