Erstellt am 21.01.2008 um 20:20 Uhr von w-j-l
Welche Bewerbungsunterlagen sind gemeint? Die es Einzustellenden, oder die von allen Bewerbern?
Erstellt am 21.01.2008 um 20:56 Uhr von waschbärbauch
Es müssen die Bewerbungen aller "nicht offensichtlich ungeeigneter" Bewerber dem BR vorgelegt werden!
D.h. im Klartext: Für eine Stelle als Kraftfahrer muss die Bewerbung eines Kandidaten bspw. ohne Führerschein nicht vorgelegt werden! Aber alle anderen die auch im entferntesten Sinne in Frage kommen könnten, müssen vorgelegt werden!
MfG,
Sven
Erstellt am 21.01.2008 um 21:00 Uhr von w-j-l
Wir lassen uns nur die vorlegen, die in der engeren Auswahl waren. Alle anderen liegen für uns bereit, falls wir sie einsehen wollen. Ist ein echtes Mengenproblem bei einzelnen Stellenbesetzungen.
Erstellt am 21.01.2008 um 21:04 Uhr von waschbärbauch
Jo, das ist das gute Recht des BR! Nur wenn er wollte, könnte er!
Das mit dem Mengenproblem ist natürlich nachvollziehbar!
Ist auch immer ne Frage der Zusammenarbeit zwischen AG und BR! Soll heißen: Gibts generell Streitigkeiten, lässt man sich schon auch mal mehr vorlegen! Kommt man miteinander aus, ist auch n bestimmtes Vertrauen da und man muss als BR nicht zu jedem Bewerber/Thema seinen Senf geben!
Erstellt am 21.01.2008 um 21:13 Uhr von w-j-l
Gut geknurrt, waschbärbauch
Erstellt am 22.01.2008 um 07:10 Uhr von Tommy100
Danke Euch allen, also habe ich recht, alle Bewerbungsunterlagen müssen zur Einsicht dem BR überlassen werden und nicht nur mal geschwind im Personalbüro eingesehen werden, das meinen nämlich die Herren da oben und wenn überhaupt dann wollen die uns nur die Bewerbungsunterlagen von der ausgewählten Person "einsehen" lassen.
Schönen Tag noch Tommy100