Bewerbungsunterlagen
Habe da mal eine Frage, ist es richtig wenn auf der Unterrichtung des Betriebsrats gem.§99 steht , Bewerbungsunterlagen können auf Wunsch "eingesehen" werden, müssen diese Unterlagen nicht generell mit ausgehändigt werden und das für die Dauer der Wochenfrist ? Grüßle Tommy
Community-Antworten (6)
21.01.2008 um 21:20 Uhr
Welche Bewerbungsunterlagen sind gemeint? Die es Einzustellenden, oder die von allen Bewerbern?
21.01.2008 um 21:56 Uhr
Es müssen die Bewerbungen aller "nicht offensichtlich ungeeigneter" Bewerber dem BR vorgelegt werden!
D.h. im Klartext: Für eine Stelle als Kraftfahrer muss die Bewerbung eines Kandidaten bspw. ohne Führerschein nicht vorgelegt werden! Aber alle anderen die auch im entferntesten Sinne in Frage kommen könnten, müssen vorgelegt werden!
MfG, Sven
21.01.2008 um 22:00 Uhr
Wir lassen uns nur die vorlegen, die in der engeren Auswahl waren. Alle anderen liegen für uns bereit, falls wir sie einsehen wollen. Ist ein echtes Mengenproblem bei einzelnen Stellenbesetzungen.
21.01.2008 um 22:04 Uhr
Jo, das ist das gute Recht des BR! Nur wenn er wollte, könnte er! Das mit dem Mengenproblem ist natürlich nachvollziehbar! Ist auch immer ne Frage der Zusammenarbeit zwischen AG und BR! Soll heißen: Gibts generell Streitigkeiten, lässt man sich schon auch mal mehr vorlegen! Kommt man miteinander aus, ist auch n bestimmtes Vertrauen da und man muss als BR nicht zu jedem Bewerber/Thema seinen Senf geben!
21.01.2008 um 22:13 Uhr
Gut geknurrt, waschbärbauch
22.01.2008 um 08:10 Uhr
Danke Euch allen, also habe ich recht, alle Bewerbungsunterlagen müssen zur Einsicht dem BR überlassen werden und nicht nur mal geschwind im Personalbüro eingesehen werden, das meinen nämlich die Herren da oben und wenn überhaupt dann wollen die uns nur die Bewerbungsunterlagen von der ausgewählten Person "einsehen" lassen. Schönen Tag noch Tommy100
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