Betriebsversammlung: AG möchte nicht berichten
Guten Tag,
folgende Situation: Es findet eine Betriebsversammlung statt (100 MA insgesamt, eine Veranstaltung) für die auch ein Bericht der GF angedacht ist. Ein Auftritt der GF fand dieses Jahr noch nicht statt auf einer BV des BR.
Die GF hat lediglich in einem kurzen Wortbeitrag auf einer eigenen Veranstaltung kurz berichtet, jedoch ohne Zahlen, Daten und Fakten.
Der BR möchte nun auf seiner BV, dass etwas belastbareres Material vorgestellt / vorgetragen wird. Die GF sieht jedoch keinen Grund hierzu, da sie bereits der gesetzlichen Pflicht nachgekommen seien und alle weiteren Zahlen im Internet auffindbar seien.
Ich gehe davon aus, dass dieses Verhalten nicht korrekt ist. Wenn ich alles richtig deute, steht der Belegschaft ein Wirtschaftsbericht in Abstimmung mit dem BR zu, ein mal jährlich. Korrekt?
Ich freue mich auf hilfreiche Antworten.
Mit freundlichen Grüßen AndreB
Community-Antworten (6)
08.08.2019 um 15:33 Uhr
§43 (2) BetrVG "(2) Der Arbeitgeber ist zu den Betriebs- und Abteilungsversammlungen unter Mitteilung der Tagesordnung einzuladen. Er ist berechtigt, in den Versammlungen zu sprechen. Der Arbeitgeber oder sein Vertreter hat mindestens einmal in jedem Kalenderjahr in einer Betriebsversammlung über das Personal- und Sozialwesen einschließlich des Stands der Gleichstellung von Frauen und Männern im Betrieb sowie der Integration der im Betrieb beschäftigten ausländischen Arbeitnehmer, über die wirtschaftliche Lage und Entwicklung des Betriebs sowie über den betrieblichen Umweltschutz zu berichten, soweit dadurch nicht Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse gefährdet werden."
08.08.2019 um 15:39 Uhr
Danke für die Antwort. Das ist mir natürlich bekannt, deswegen auch der Post... Es geht mir gerade um die Tatsache, dass behauptet wird es wurde schon berichtet. Nur war dies ja keine BV des BR sondern des AG.
Also kann er sich nicht aus der Pflicht nehmen, richtig?
08.08.2019 um 15:45 Uhr
"in einer Betriebsversammlung" - so stehts da. Somit hat er seine Pflicht noch nicht erfüllt.
08.08.2019 um 15:50 Uhr
Zitat AndreB: Nur war dies ja keine BV des BR sondern des AG.
Im BetrVG gibt es keine BV des AG sondern nur Betriebsversammlungen zu denen durch den BR eingeladen wird. Das was der AG da veranstaltet ist vielleicht eine Mitarbeiterversammlung aber niemals eine Betriebsversammlung im Sinne des BetrVG. Der Arbeitgeber muss aber im Rahmen einer Betriebsversammlung berichten und an diesen Bericht darf man ruhig auch gewisse Mindestanforderungen stellen.
Ich würde an Eurer Stelle den AG noch einmal freundlich auf die gesetzliche Regelung hinweisen und ihn auffordern, sich auf die nächste Betriebsversammlung entsprechend vorzubereiten und in der nächsten Versammlung seinen Bericht vorzutragen. Diese Versammlung solltet ihr im letzten Quartal des Jahres ansetzen, das ist dann auch gleichzeitig die letzte Gelegenheit, wo der AG seinen Bericht für dieses Kalenderjahr abgeben kann. Kommt er der Aufforderung nicht nach, dann habt ihr die Möglichkeit ein Beschlussverfahren einzuleiten. Das sollte aber immer die äußerste Maßnahme sein, lässt sich aber bei manchem AG nicht vermeiden.
11.08.2019 um 21:54 Uhr
Wer sagt denn, dass nur der Br eine BV veranstalten darf??
12.08.2019 um 16:56 Uhr
@jimbob2019 Das Betriebsverfassungsgesetz sagt das, genauer gesagt die §§ 42 und 43.
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