Erstellt am 08.08.2019 um 12:44 Uhr von Tulpe
Erstellt am 08.08.2019 um 13:59 Uhr von Cyber99
Für Betriebsratssitzungen gilt ja das Gebot der Nichtöffentlichkeit. Ich würde mich daher auch schon bei der Einladung daran halten und die Ersatzmitglieder außen vor lassen. Eine gesetzliche Regelung hierzu ist mir nicht bekannt.
Erstellt am 08.08.2019 um 18:13 Uhr von seehas
Ich schicke immer allen Br und Ersatzmitgliedern eine TO. Mitunter muss ein Ersatzmitglied kurzfristig einspringen und sollte dann schon wissen um was es geht. Außerdem ist es mir wichtig, dass auch die Ersatzmitglieder wissen womit sich der BR gerade beschäftigt. Wenn dann mal ein paar BR außer Haus sind können sie sich für BR Tätigkeit abmelden und die Protokolle lesen.
Erstellt am 08.08.2019 um 19:09 Uhr von basilica
"Ich schicke immer allen Br und Ersatzmitgliedern eine TO"
Eigentlich keine schlechte Idee. Nur bei persönlichen Daten kann es Probleme mit dem Datenschutz geben. Den nicht zu ladenden Ersatzmitgliedern würde ich deshalb keine Kündigungsgründe oder Einstellungsunterlagen zukommen lassen.
Erstellt am 09.08.2019 um 07:16 Uhr von ExBoMa
Wenn alle BR Mitglieder im Haus sind, sind Nachrücker keine BRs und haben zu der Zeit genau die gleichen Rechte, wie alle anderen Mitarbeiter. Erst wenn ordentliche BR-Mitglieder fehlen, rücken Ersatzmitglieder nach und haben zu dem Zeitpunkt die Rechte eines BR.
Du darfst einen Ersatzmitglied, wenn es aktuell nicht nachrückt, also nur die Unterlagen zur Verfügung stellen, die Du auch allen "normalen" Mitarbeitern zur Verfügung stellen darfst.
Ich würde dem Nachrücker grundsätzlich erst die Tagesordnung zur Verfügung stellen, wenn klar ist, dass er an der Sitzung teilnehmen könnte aufgrund von verhinderten ordentlichen BRMs.