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Kündigung einer Betriebsvereinbarung?

E
elamicha
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

wir benötigen eure Hilfe. Die Geschäftsführung möchte eine Betriebsvereinbarung SCHLIEßEN oder KÜNDIGEN. Gibt es da unterschiede? Wir sind der Meinung das beides das selbe beinhaltet. Kündigt man eine BV hat sie so lange Nachwirkung bis eine neue Abmachung vereinbart ist. Soweit in der BV nichts anders vereinbart ist und das ist bei dieser BV nicht. Könnt ihr uns helfen????

Danke schon einmal im voraus!

MfG Micha

4.35102

Community-Antworten (2)

B
Bonita

18.01.2008 um 16:37 Uhr

Hallo,

was mit der "Wortklauberein" schließen oder kündigen gemeint ist, weiß ich nicht so genau.

Deine Aussage in Sachen Nachwirkung ist aber nicht zu 100% korrekt: Die BV wirkt nur in den Sachen nach, die der erzwingbaren Mitbestimmung unterliegen, so. z.B. alle Dinge aus § 87 BetrVG. Man kann aber auch freiwillige Vereinabrungen schließen. Diese können ohne Nachwirkung gekündigt werden.

Meint Eurer AG dies mit "Schließen"?

E
elamicha

18.01.2008 um 16:53 Uhr

Danke für die schnelle Bedienung :-)),

da es in der BV um eine Beurteilung mit anschließender Umgruppierung geht, betrifft....es den §87 BetrVG . Demnach hat die BV so lange Nachwirkung bis wir eine neue BV vereinbart haben. Nur zur Info, er will an das Geld und an den Urlaub der MA. Wir hatten schon mehrere BV´s aber keine war so effektiv wie er sich das wünschte Andere Vereinbarungen gibt es nicht!

Ich sehe hier auch keinen Unterschied. Hätte ja sein können, das es da wirklich Unterschiede gibt.

MfG Micha

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