Hallo zusammen,

wir benötigen eure Hilfe.
Die Geschäftsführung möchte eine Betriebsvereinbarung SCHLIEßEN oder KÜNDIGEN.
Gibt es da unterschiede? Wir sind der Meinung das beides das selbe beinhaltet.
Kündigt man eine BV hat sie so lange Nachwirkung bis eine neue Abmachung vereinbart ist.
Soweit in der BV nichts anders vereinbart ist und das ist bei dieser BV nicht.
Könnt ihr uns helfen????

Danke schon einmal im voraus!

MfG Micha