Stimmenanzahl im GBR?
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
nach § 47 Abs. 7 BetrVG hat jedes Mitglied des Gesamtbetriebsrats so viele Stimmen, wie wahlberechtigte Arbeitnehmer in der Wählerliste desjenigen Betriebs eingetragen sind, in dem es gewählt worden ist. Entsendet der Betriebsrat mehrere Mitglieder in den Gesamtbetriebsrat, so stehen diesen die vorgenannten Stimmen anteilig zu.
Jetzt meine Frage : Wenn aus einem Betrieb an einer GBR-Sitzung nur 1 anstatt 2 Mitglieder teilnimmt, stehen diesem Mitglied dann auch nur seine anteiligen Stimmen zu, oder stimmt es mit der Gesamtstimmzahl seines Betriebs ab?
Wie ist die Regelung im KBR?
Für Antwort mit evtl. Gesetzeshinweis bin ich dankbar.
Grüße
Nemeth
Community-Antworten (2)
17.01.2008 um 10:40 Uhr
Die Summe der anwesenden Mitglieder eines Betriebs hat im GBR zusammen soviel Stimmen, wie der BR wahlberechtigte AN hatte. Wenn also nur ein Delegierter zur Situng geht, dann hat der alle Stimmen.
Für den KBR gilt das genauso.
Den Gesetzestext hast Du doch selbst schon genannt. Dazu noch § 55 (4) für den KBR. Die Erläuterung dazu findest Du z.B. bei Däubler in den RNn 71 u. 72 zum § 47 BetrVG.
Einen Kommentar zum BetrVG ist Dir ja wohl hoffentlich zugänglich.
17.01.2008 um 10:44 Uhr
Hallo w-j-l
ja danke, habe die Kommentare. Bei uns kam nur eine Diskussion auf und diese Rdnr. hat, warum auch immer, keiner gefunden.
Danke für die rasche Antwort - alles klar.
Grüße
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