Erstellt am 15.01.2008 um 10:43 Uhr von Werner
Hallo Nono,
du fragst: kann dann eine neuwahl angesetzt werden?
Es muß eine Neuwahl stattfinden!
Erstellt am 15.01.2008 um 10:55 Uhr von Immie
@nono
Der Stellvertreter kann den Vorsitz nicht einfach "übernehmen".
Ihr müsst einen neuen Vorsitzenden und Stellvertreter wählen.
Wenn keiner will...
Erstellt am 15.01.2008 um 11:11 Uhr von uhu
@nono
schau auch mal weiter unten bei der Frage von Heiko nach;
Erstellt am 15.01.2008 um 13:54 Uhr von Werner
Ups, ich hatte die Überschrift nicht gelesen!Sorry.
Sonst hätte ich die "Neuwahl des/der Vorsitzenden" geschrieben.
Erstellt am 15.01.2008 um 17:04 Uhr von w-j-l
So lange der BR sich nicht auf einen neuen Vorsitzenden einigen kann, oder bei einer Wahl eines neuen Vorsitzenden dieser die Wahl nicht annimmt, ist natürlich der bisherige Stellvertreter "im Amt". Wenn auch der die Aufgabe nicht mehr wahrnimmt, dann solltet ihr einen Rücktrittsbeschluss fassen und die Neuwahl des BR ansetzen.
Ob es danach aber besser wird, .....?