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Vorgezogene Betriebsratswahl - wenn keiner BRV werden will?

N
nono
Jan 2018 bearbeitet

Hallo !

Unser Betriebsratvorsitzende verlässt die Firma - soll der stellvertreter nun seinen posten übernehmen - wenn er oder auch sonst keiner will - kann dann eine neuwahl angesetzt werden?

4.08905

Community-Antworten (5)

W
Werner

15.01.2008 um 11:43 Uhr

Hallo Nono, du fragst: kann dann eine neuwahl angesetzt werden? Es muß eine Neuwahl stattfinden!

I
Immie

15.01.2008 um 11:55 Uhr

@nono Der Stellvertreter kann den Vorsitz nicht einfach "übernehmen". Ihr müsst einen neuen Vorsitzenden und Stellvertreter wählen. Wenn keiner will...

U
uhu

15.01.2008 um 12:11 Uhr

@nono schau auch mal weiter unten bei der Frage von Heiko nach;

W
Werner

15.01.2008 um 14:54 Uhr

Ups, ich hatte die Überschrift nicht gelesen!Sorry. Sonst hätte ich die "Neuwahl des/der Vorsitzenden" geschrieben.

W
w-j-l

15.01.2008 um 18:04 Uhr

So lange der BR sich nicht auf einen neuen Vorsitzenden einigen kann, oder bei einer Wahl eines neuen Vorsitzenden dieser die Wahl nicht annimmt, ist natürlich der bisherige Stellvertreter "im Amt". Wenn auch der die Aufgabe nicht mehr wahrnimmt, dann solltet ihr einen Rücktrittsbeschluss fassen und die Neuwahl des BR ansetzen.

Ob es danach aber besser wird, .....?

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