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Komplexe Frage: Wehrdienst, Stellenausschreibungen...

S
see-see
Jan 2018 bearbeitet

Hallo!

Weiß jemand, wie lange ein Arbeitsplatz für einen MA, der sich als Zeitsoldat verpflichtet, "frei gehalten" werden muss, d.h. wie lange er einen Anspruch auf diesen Arbeitsplatz geltend machen kann? Ein MA, der vor einem Jahr seine Ausbildung bei uns beendete, muss noch zum Wehrdienst und möchte sich aber für mindestens 4 Jahre verpflichten. Ohne dass der AG von den Verpflichtungsabsichten weiß, hat dieser bei uns die Zustimmung zur Festeinstellung des ehem. Azubis beantragt (befristeter Arbeitsvertrag läuft Ende des Monats aus).

Unsere Zustimmung ist noch nicht sicher, da in der Abteilung gar kein Bedarf vorliegt (aus unserer Sicht; letztes Jahr standen wir kurz vor der Kurzarbeit; außerdem liegt der Verdacht nahe, dass es sich um eine "Gefälligkeits-Einstellung" handelt, da der Vater des MA eine leitende Position im Unternehmen bekleidet).

Weiterhin: muss die Stelle intern ausgeschrieben werden, wenn der befristete Vertrag ausläuft und ein unbefristetes Arbeitsverhältnis eingerichtet werden soll? Wir haben in anderen "arbeitsplatz-gefährdeten" Abteilungen eine Menge langjährig Beschäftigte, die diese Stelle gerne auch hätten.

Was denkt ihr über all das? Ich hoffe, meine Frage wird nicht wieder gelöscht wie gestern....

4.462016

Community-Antworten (16)

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Waschbär

10.01.2008 um 10:36 Uhr

@see see,

stelle deine frage solltest du hier nicht konkrete antworten bekommen an:

Beratungszentrum Bundeswehr-Wirtschaft Friedrich-Ebert-Ring 33, 56063 Koblenz Tel.: 0261/ 398-126, Fax: 0261/ 398-934, E-Mail: info@bundeswehr-wirtschaft.de

W
Werner

10.01.2008 um 11:04 Uhr

Hallo see-see, ich meine das bei einer Verpflichtung als Zeitsoldat der Arbeitsplatz garnicht freigehalten werden muß, lediglich bei der ableistung des Grundwehrdienstes muß das geschehen. M.E. geht ein Zeitsoldat ein Arbeits-Dienstverhältnis mit dem Staat ein.

D
DocPille

10.01.2008 um 11:13 Uhr

Moment mal,2 Jahre maximal,hier ein Link,sehr interessant der §16a:

http://www.arbeit-und-arbeitsrecht.de/magazin/gesetze/?id=13057

W
Werner

10.01.2008 um 11:16 Uhr

Gefunden bei Deutsche Rentenversicherung Bund Zeitsoldaten Zeitsoldatinnen oder Zeitsoldaten verpflichten sich gegenüber der Bundeswehr für die Dauer von 2, 4, 8 oder 12 Jahren zu "dienen". Mit dieser Entscheidung entsteht für die Dauer der Bundeswehrzugehörigkeit der Status eines Beamten auf Zeit. Zeitsoldaten bekommen während der Dauer der Verpflichtung Gehaltsbezüge nach beamtenrechtlichen Vorschriften.

Das heißt: Weder der Soldat auf Zeit noch die Bundeswehr zahlen für die Dauer der Verpflichtung Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung.

Zeitsoldaten werden nach dem Ausscheiden aus der Bundeswehr vom Bund nachversichert. Sie werden dadurch so gestellt, als hätten sie jeden Monat ihren Rentenbeitrag gezahlt.

Eine Ausnahme gibt es jedoch von der Nachversicherung: Beginnt der Zeitsoldat nach der Bundeswehrzeit eine Beschäftigung als Beamter im Öffentlichen Dienst, zum Beispiel bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung, wird die Nachversicherung vorerst nicht durchgeführt, solange das Beamtenverhältnis besteht. Nachversichert wird nur, wenn der Beamte vor Erreichen des Pensionsalters aus dem Dienst ausscheidet. Bei der späteren Pension wird die Bundeswehrzeit dann der Dienstzeit als Beamter hinzugerechnet.

W
Waschbär

10.01.2008 um 12:00 Uhr

@ll,

alles Zivis hier ?????

D
DocPille

10.01.2008 um 12:39 Uhr

@Waschbär

Toller Beitrag zum Thema

W
Werner

10.01.2008 um 12:55 Uhr

DocPille hat recht! §16a ArbPlSchG Wehrdienst als Soldat auf Zeit

(1) Dieses Gesetz gilt auch im Falle des Wehrdienstes als Soldat auf Zeit

1.für die zunächst auf sechs Monate festgesetzte Dienstzeit, 2.für die endgültig auf insgesamt nicht mehr als zwei Jahre festgesetzte Dienstzeit

mit der Maßgabe, dass die für den Grundwehrdienst der Wehrpflichtigen geltenden Vorschriften anzuwenden sind, ausgenommen § 9 Abs. 8 Satz 3, §§ 14a und 14b.

(2) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 und 2 findet § 125 Abs. 1 Satz 1 des Beamtenrechtsrahmengesetzes keine Anwendung.

(3) (weggefallen)

(4) 1Wird die Dienstzeit auf insgesamt mehr als zwei Jahre festgesetzt, so ist der Arbeitgeber durch die zuständige Dienststelle der Streitkräfte unverzüglich zu benachrichtigen. 2Das Gleiche gilt, wenn ein Wehrpflichtiger während des Grundwehrdienstes zum Soldaten auf Zeit ernannt wird.

(5) Die Absätze 1 bis 4 gelten entsprechend im Falle einer Verlängerung der Dienstzeit nach Absatz 1 aus zwingenden Gründen der Verteidigung (§ 54 Abs. 3 des Soldatengesetzes).

K
Kölner

10.01.2008 um 13:08 Uhr

@see-see ...gemäß den Ausführungen von Werner kann das ja nur bedeuten, dass dem - für 4 Jahre verpflichteten - KEIN Arbeitsplatz freigehalten werden muss. Voraussetzung: Die BW meldet sich beim AG und teilt die Verpflichtung für 4 Jahre mit...

E
Efärien

10.01.2008 um 13:09 Uhr

Hi doppel-see, noch zu deinen anderen beiden Fragen:

Die Verlängerung einer Befristung ist eine Einstellung.

Die Stelle musste nur intern ausgeschrieben werden, wenn ihr vorher generell oder für bestimmte Tätigkeiten die Ausschreibung neuer Stellen verlangt habt (siehe § 93 BetrVG). Wenn bei Euch Personalabbau ist und ihr das noch nicht getan haben solltet, dann solltet ihr es nun schleunigst tun.

Solltet ihr eure Zustimmung verweigern wollen, dann denkt daran, dass "kein Bedarf" nicht ausreicht, sondern, dass ihr einen der Gründe des § 99 Abs. 2 BetrVG treffen müsst. Sagt also konkret, welche Beschäftigten dadurch gefährdet würden, weil deren Arbeit wegfällt.

Schöne Grüße

Efärien

W
Waschbär

10.01.2008 um 13:27 Uhr

Docpille,

stimmt die adresse die ich gab ist die einzig wirklich aussage kräftige Quelle, da die BW mit Firmen Kooperationsverträge hat,welche sehr intressante passagen enthalten. so das ich auch nach fleissigen lesen und Link verfolgen immer noch der meinung bin das sich see see an die Adresse halten sollte befor sie etwas macht was hinterher zu einer pleite führt . Die bundeswehr wirbt nicht zum Spass auch mit Texten wie "Wir sind ihrer Firma dank bar für ihre Ausbildung, und führen diese weiter damit sie auch nach ihrer Verpflichtung weiterhin einen sicheren und hochwertigen arbeitsplatz haben" und eins muss ich sagen der Bund kümmert sich sehr genau um ausscheidende Soldaten welche sich Verpflichtet haben oder hatten. Was viele als Betriebsräte über ihren büros als Motto hängen haben, leben die Berater dort. Ich lasse mal dahin gestellt das der Staat ein intresse hat das Soldaten der BW in der BRD Arbeit finden und bekommen und das noch kontrolliert, so das nur ein geringer teil sich im ausland umsieht und dort erlernte fähigkeiten im Wehrbereich weiter gibt.

Die anzahl der Jahre zur Verpflichtung, sind ausschalggebend für die Höhe der zu ereichenden Besoldungsgruppe (Auch Dienstgradabzeichen genannt)

Je länger ein Soldat sich Verpflichtet um so höher ist das was er erwirbt und das was er mitbekommt .... Für viele länder verlockend und ein sehr guter grund diesen Menschen abzu-werben.

Das möchte ich nur zu Denken geben. Das auch unsere Firmen Waffen bauen oder aber teile dafür herstellen und diese auch in Ländern liefern welche schneller in den Krieg ziehen als CNN seine Reporter dorthin beodern kann ist bekannt. Aber wer Bildet die Soldaten dort an den Waffen aus???? Die Einwohner ohne Schulbildung und ohne Deutsch ?

S
see-see

10.01.2008 um 13:31 Uhr

Danke Euch allen!

@Efärien:

Wir haben die Ausschreibung neuer Stellen schon längst verlangt und auch schon einige Male durchgesetzt (weil GF sich intern schon lange festgelegt hatte, wer die Stelle bekommen soll und eben nicht ausgeschrieben hatte). Die Frage ist nur, ob es sich tatsächlich um eine Neueinstellung i.S.v. § 99 BetrVG handelt.

Im letzten Jahr hat es die schlechte Auftragslage erforderlich gemacht, dass etliche produktive MAs weit ins Minus ihres Freizeitkontos gerutscht sind (gem. BV wegen Arbeitsmangels nach Hause geschickt wurden). Es gab auch schon Krach, weil sich die Kollegen gegenseitig die Arbeit weggenommen haben, weil sie nicht auf "E" (Eigenauftrag) anstempeln wollten. Es wäre also aus betrieblichen Gründen gar nicht erforderlich, die Stelle zu erhalten. Insofern wäre der § 99 II 3 zutreffend. Wenn die Kollegen zwar nicht sofort gekündigt werden, so erleiden sie doch den Nachteil, dass sie immer weiter ins Minus ihres Freizeitkontos rutschen und letztlich doch einer gekündigt werden muss...

D
DocPille

10.01.2008 um 14:34 Uhr

@Waschbär

Was möchstest du mir sagen??Ich war selber 4 Jahre dabei,da brauche ich keine Aufklärung von dir,die finde ich auch wenn ich google. Aber anscheinend bist du jemand der denkt das er mehr weiss als andere,und deshalb immer diese komischen für mich nicht witzigen Beiträge.

W
Waschbär

10.01.2008 um 15:23 Uhr

@DocPille,

a. Nun das ich Arogant und überheblich wirke ist mir neu ... das ist keine absicht und bedarf einer Entschuldigung.

b. Das Du ein Zetti( abwertende kurzfassung zur Soldat auf Zeit) warst und dann als Stabsunteroffizier den Bund verlassen hast nun ja , ist ja nicht grade traurig weil der dienstgrad nun ja wie soll ich sagen sehr oft und ohne weiter vorbildung und besonderheiten zu erreichen ist (soory sollte ich dir auf deinen schlips tretten)

Schön das Du findest was andere Googeln .... Du warst bestimmt bei den Grenadieren oder bei den Strebern vom Hallo-Wach-Bat. weil dein Humor und dein drang schnell ab zu drehen spricht dafür ... wie war das so bei der Haupverteiligungsstreitmacht ? Uns sagten sie immer das ihr alle nur Gunfood seit...Na ja ich finde es nicht Schlimm einer muss ja zuhause bleiben und die Wagen und die Ausrüstung Putzen

D
DocPille

10.01.2008 um 15:56 Uhr

@Waschbär

Na nun,du kennst dich wirklich aus.Du bist wahrscheinlich einer von denen die sich von den Unteroffizieren alles haben zeigen lassen müssen. Übrigends nennt man die Einheit wo ich war Artillerie,aber das wird dir sicher nichts sagen,welche farbe hatte denn deine Kopfbedeckung,nicht zufällig blau oder??

W
Waschbär

10.01.2008 um 16:31 Uhr

Docpille,

Ach nee bei der Ari war der Herr ... soll ich dazu was sagen oder recht der " Notaus" (analog der Kopfdedeckung )

Blau nun ja richtig ich war in einer Sanitäts Einheit..... allerdings waren wir Krk .-) nicht HVK . Ich war in der Aufnahme dann im OP Bereich .-) nun mein lieber stab ... meinen Rang kannst du dir googeln .-) Ist nicht Schwer übringend himmelblau war ein Brarett auch eine Zeitlang .

P.S Warst Du Beobachter? Ich habe mal einen zusammen gesucht der hat bei einer Meldung angeblich falsch Gemeldet . Mein Standort Zielstandort na ja war nicht mehr viel da von ihm .-( Da waren viele löcher , kam wohl öfters mal vor das die Ari daneben getroffen hatte .-(

Nicht einheit sondernwaffengattung, aber ich vergebe dir weil , ich habe was was du nicht hast .-() ( im Bezug auf den Dienstgrad)

Bis Morgen

D
DocPille

10.01.2008 um 16:40 Uhr

@Waschbär

Dachte ich es mir doch,blau. Ne Beobachter war ich nicht,eher habe ich den Posten eines Feuerleitfeldwebel bekleidet,und das als Stuffz.

Die die öfters daneben lagen waren die Amis,und das in den Manövern regelmässig.Die haben sich am Samtag sogar mal einen Kindergarten vorgenommen(in Munster).War Gott sei Dank nicht besucht.

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