Hallo!

Weiß jemand, wie lange ein Arbeitsplatz für einen MA, der sich als Zeitsoldat verpflichtet, "frei gehalten" werden muss, d.h. wie lange er einen Anspruch auf diesen Arbeitsplatz geltend machen kann? Ein MA, der vor einem Jahr seine Ausbildung bei uns beendete, muss noch zum Wehrdienst und möchte sich aber für mindestens 4 Jahre verpflichten. Ohne dass der AG von den Verpflichtungsabsichten weiß, hat dieser bei uns die Zustimmung zur Festeinstellung des ehem. Azubis beantragt (befristeter Arbeitsvertrag läuft Ende des Monats aus).

Unsere Zustimmung ist noch nicht sicher, da in der Abteilung gar kein Bedarf vorliegt (aus unserer Sicht; letztes Jahr standen wir kurz vor der Kurzarbeit; außerdem liegt der Verdacht nahe, dass es sich um eine "Gefälligkeits-Einstellung" handelt, da der Vater des MA eine leitende Position im Unternehmen bekleidet).

Weiterhin: muss die Stelle intern ausgeschrieben werden, wenn der befristete Vertrag ausläuft und ein unbefristetes Arbeitsverhältnis eingerichtet werden soll? Wir haben in anderen "arbeitsplatz-gefährdeten" Abteilungen eine Menge langjährig Beschäftigte, die diese Stelle gerne auch hätten.

Was denkt ihr über all das? Ich hoffe, meine Frage wird nicht wieder gelöscht wie gestern....