Erstellt am 09.01.2008 um 13:17 Uhr von Mona-Lisa
@shorty,
nein, ausser eurer Tarifvertrag sagt was anderes.
Erstellt am 09.01.2008 um 14:41 Uhr von Konrad
@shorty
Eine Altergrenze für die Bildschirmnutzung wäre ein Verstoß gegen das AGG
(Gleichbehandlung).
Aber es gibt eine gesetzl. Bildschirmverordnung. :-)