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Hallo Zusammen

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paulsky79
Jul 2019 bearbeitet

Ich habe eine Frage zum Thema Betriebliche Übung. Wie so oft hat sich der Kopf der Geschäftsführung bei uns geändert(Jurist). Nun hat er sich auf die Fahne geschrieben jeden Stein um zu drehen, unter anderm der Tarifvertrag. Da uns ab July Schmutz - Erschwernisszulagen nur noch auf ein minimum bezahlt werden 2,5h voher 8.0h zu 5% des Bruttogehalts. Diese Zulagen hab ich bekommen seit ich in diese Firma eingetreten bin. Diese Zulagen sind in keinem Tarifvertrag und auch in keiner BV geregelt. Diese zulagen wurden im letzten Jahr auf ein Mittelwert eines Bruttogehalts gekürzt! Nun ist es bald soweit das diese Zulagen ganz weg sind. Sehe ich das richtig das diese Handlung der GF nicht Rechtens ist?

Meiner Meinung nach ist das eine Betriebliche Übung und muss weiterhin gezahlt werden.

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Community-Antworten (5)

C
Cyber99

29.07.2019 um 11:31 Uhr

In der Tat könnte es sich hier um eine betriebliche Übung handeln. Das solltest Du vielleicht mit der Gewerkschaft oder einem Anwalt genauer anschauen.

K
kratzbürste

29.07.2019 um 14:05 Uhr

Du solltest nicht zögern. Denke an die Verjährung (tarifliche Ausschlussfristen)

G
Giftzwerg

29.07.2019 um 14:11 Uhr

  1. Was steht hierzu imTV Tarifvertrag. ?
  2. Wieviel Jahre bist Du denn beschäftigt ?
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paulsky79

29.07.2019 um 14:17 Uhr

Im Tarifvertrag steht nichts der gleichen, muss auch dazu sagen das dieser veraltet aber noch gültig ist. Eine BV gibt hier drüber auch nicht, soll aber jetzt schnellst möglich gemacht werden. Am ende sind die Zuschläge weg und nachträglich eine BV dafür erfüllt nicht mehr den Zweck der Zulage wie sie mal bezahlt wurde. Ich bin seit 2007 in dem Unternehmen tätig.

P
paula

29.07.2019 um 14:39 Uhr

das sollte sich auf jeden Fall mal ein guter Anwalt mal anschauen. Es könnte durchaus eine betriebliche Übung sein, aber diese kann auch durch eine geschickte Gestaltung von Arbeitsverträgen ausgeschlossen werden. Daher lohnt der Blick...

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