Hallo,

Laut SGB7 §22 (http://bundesrecht.juris.de/sgb_7/__22.html) ist - wenn ich das richtig interpretiere - ein Arbeitsschutzausschuss bei Unternehmen ab 20 Mitarbeitern verpflichtend. Jetzt bin ich mir nicht so ganz sicher, wie es hier weitergeht, da wir noch keinen solchen Ausschuss haben, aber 80 Mitarbeiter die Messlatte deutlich reissen.

- Wie setzt sich üblicherweise ein solcher Ausschuss zusammen?
- Wieviele Vertreter schickt der Arbeitgeber, wie viele der Betriebsrat?
- Aus welchem Personenkreis (nur leitende Angestellte, nur Festangestellte usw....) rekrutieren sich der/die Arbeitgebervertreter?
- Gibt es Vorgaben oder Interpretationen, aus denen sich Vorgaben ableiten lassen bezüglich der Häufigkeit der Sitzungen des Ausschusses?