Erstellt am 08.01.2008 um 19:06 Uhr von Immie
@Teradach
Habt ihr denn einen Betriebsarzt und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?
Erstellt am 08.01.2008 um 19:17 Uhr von Immie
und im §22 SGB VII ist von "Sicherheitsbeauftragten" die Rede.
Erstellt am 08.01.2008 um 20:09 Uhr von Lotte
Teradach,
das ASiG könnte hier sehr hilfreich sein, insbesondere § 11.
Erstellt am 08.01.2008 um 22:31 Uhr von Akira
Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz § 11 hat der Arbeitgeber in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten einen Arbeitsschutzausschuss zu bilden. Teilzeitkräfte sind dabei entsprechend ihrer Arbeitszeit mit bestimmten Faktoren zu berücksichtigen (wöchentliche Arbeitszeit nicht mehr als 10 Stunden = 0,25; nicht mehr als 20 Stunden = 0,5; nicht mehr als 30 Stunden = 0,75). Dem Arbeitsschutzausschuss gehören der Arbeitgeber oder ein von ihm Beauftragter, zwei Mitglieder des Betriebsrats/Personalrats, Betriebsärzte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragte an. Über die Zahl der Mitglieder aus dem Kreis der Betriebsärzte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragten und über das Auswahlverfahren sagt das Gesetz nichts aus. Allerdings kann der Betriebsrat gegen den Arbeitgeber die Bildung eines Arbeitsschutzsausschusses durchsetzen. Es sollte nach den Belangen des Betriebs verfahren werden. Um die Effektivität des Ausschusses zu fördern, sollte unter Berücksichtigung der Beteiligung aller genannten Gruppen die Mitgliederzahl begrenzt sein.
Erstellt am 09.01.2008 um 09:58 Uhr von Teradach
@immi, Lotte und Akira
Wir haben bisher weder Betriebsarzt noch Sicherheitsbeauftragten. Die Gefährdungslage ist bei einem IT-Betrieb zugegebenermassen nicht so hoch wie in einer Stahlgiesserei, aber verpflichtend ist diese Einrichtung ja auch bei uns. Vielen Dank für euren Input, den werde ich mal baldmöglichst in den BR tragen und versuchen, ihn zu einem Beschluss verwurstet zu bekommen. ;)
Erstellt am 09.01.2008 um 10:25 Uhr von Immie
@Teradach
Schau mal bei eurem zuständigen Träger der gesetzlichen Unfallversicherung unter "BGV A2" nach...da wird geregelt bei welchen Vorraussetzungen Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit in welchem Umfang vorgeschrieben sind.