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Arbeitsschutzausschuss - Zusammensetzung?

T
Teradach
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

Laut SGB7 §22 (http://bundesrecht.juris.de/sgb_7/__22.html) ist - wenn ich das richtig interpretiere - ein Arbeitsschutzausschuss bei Unternehmen ab 20 Mitarbeitern verpflichtend. Jetzt bin ich mir nicht so ganz sicher, wie es hier weitergeht, da wir noch keinen solchen Ausschuss haben, aber 80 Mitarbeiter die Messlatte deutlich reissen.

  • Wie setzt sich üblicherweise ein solcher Ausschuss zusammen?
  • Wieviele Vertreter schickt der Arbeitgeber, wie viele der Betriebsrat?
  • Aus welchem Personenkreis (nur leitende Angestellte, nur Festangestellte usw....) rekrutieren sich der/die Arbeitgebervertreter?
  • Gibt es Vorgaben oder Interpretationen, aus denen sich Vorgaben ableiten lassen bezüglich der Häufigkeit der Sitzungen des Ausschusses?
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Community-Antworten (6)

I
Immie

08.01.2008 um 20:06 Uhr

@Teradach Habt ihr denn einen Betriebsarzt und eine Fachkraft für Arbeitssicherheit?

I
Immie

08.01.2008 um 20:17 Uhr

und im §22 SGB VII ist von "Sicherheitsbeauftragten" die Rede.

L
Lotte

08.01.2008 um 21:09 Uhr

Teradach, das ASiG könnte hier sehr hilfreich sein, insbesondere § 11.

A
Akira

08.01.2008 um 23:31 Uhr

Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz § 11 hat der Arbeitgeber in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten einen Arbeitsschutzausschuss zu bilden. Teilzeitkräfte sind dabei entsprechend ihrer Arbeitszeit mit bestimmten Faktoren zu berücksichtigen (wöchentliche Arbeitszeit nicht mehr als 10 Stunden = 0,25; nicht mehr als 20 Stunden = 0,5; nicht mehr als 30 Stunden = 0,75). Dem Arbeitsschutzausschuss gehören der Arbeitgeber oder ein von ihm Beauftragter, zwei Mitglieder des Betriebsrats/Personalrats, Betriebsärzte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragte an. Über die Zahl der Mitglieder aus dem Kreis der Betriebsärzte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragten und über das Auswahlverfahren sagt das Gesetz nichts aus. Allerdings kann der Betriebsrat gegen den Arbeitgeber die Bildung eines Arbeitsschutzsausschusses durchsetzen. Es sollte nach den Belangen des Betriebs verfahren werden. Um die Effektivität des Ausschusses zu fördern, sollte unter Berücksichtigung der Beteiligung aller genannten Gruppen die Mitgliederzahl begrenzt sein.

T
Teradach

09.01.2008 um 10:58 Uhr

@immi, Lotte und Akira Wir haben bisher weder Betriebsarzt noch Sicherheitsbeauftragten. Die Gefährdungslage ist bei einem IT-Betrieb zugegebenermassen nicht so hoch wie in einer Stahlgiesserei, aber verpflichtend ist diese Einrichtung ja auch bei uns. Vielen Dank für euren Input, den werde ich mal baldmöglichst in den BR tragen und versuchen, ihn zu einem Beschluss verwurstet zu bekommen. ;)

I
Immie

09.01.2008 um 11:25 Uhr

@Teradach Schau mal bei eurem zuständigen Träger der gesetzlichen Unfallversicherung unter "BGV A2" nach...da wird geregelt bei welchen Vorraussetzungen Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit in welchem Umfang vorgeschrieben sind.

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