Erstellt am 03.01.2008 um 09:41 Uhr von Immie
@Lyckatill
Hattest du es auch schon mit dem BDSG versucht?
Erstellt am 03.01.2008 um 10:10 Uhr von Mona-Lisa
@Lyckatill,
was haben AU - Bescheinigungen in "Abteilungen" zu suchen???
Warum wird so was nicht in ein Kuvert verfrachtet - mit der Aufschrift - "Lohnbüro" ?
Erstellt am 03.01.2008 um 10:42 Uhr von betriebsratten
Wende Dich doch mal an den Datenchutzbeauftragten Deines Bundeslandes....der hilft
Erstellt am 03.01.2008 um 14:24 Uhr von waschbär
@ll,
um euch mal zu zeigen was Waschbären alles wissen könnten .-() wenn Sie mal AG sein sollten .-))))
Guckt euch mal auf dem Gelben Schein das sogenannte Startusfeld an dort stehen sehr intresannte "Dinge"
Statusergänzungsfeld Nummern:
1 = West
4 = Sozialhilfeempfänger (§264 SGB V)
6 = BVG Bundesversorgungsgesetz (KTAB=2)
7 = SVA zwischenstaatliches Krankenversicherungsrecht
Personen zeitweise im Inland
Personen mit Wohnsitz im Inland, Abrechnung n. Aufwand
deutsch-niederländischer Grenzgänger
(KTAB=1)
8 = SVA zwischenstaatliches Krankenversicherungsrecht
Personen mit Wohnsitz im Inland, Abrechnung pauschal
(KTAB=1)
9 = Ost
M = DMP Diabetes mellitus Typ 2 - West
X = DMP Diabetes mellitus Typ 2 - Ost
A = DMP Brustkrebs - West
C = DMP Brustkrebs - Ost
K = DMP Koronare Herzkrankheit - West
L = DMP Koronare Herzkrankheit - Ost
E = DMP Diabetes mellitus Typ 1 - West
N = DMP Diabetes mellitus Typ 1 - Ost
D = DMP Asthma bronchiale - West
F = DMP Asthma bronchiale - Ost
S = DMP COPD - West
P = DMP COPD - Ost
Der Datenschutz hat gegen das Ausdrucken dieser Kennzeichen übrigens keine Einwände. Und: das Statusfeld findet sich auf allen Vordrucken. Auch auf dem Taxischein. Taxifahrer gelten als besonders findig.
*Hammer* oder .... ????
Erstellt am 03.01.2008 um 16:13 Uhr von Lyckatill
Schon einmal vielen Dank für die Antworten.
@Mona-Lisa
eine gute Frage, manchmal fordern Vorgesetzte den gelben Schein an, weil es Unstimmigkeiten bei den AU-Zeiten gibt. Genau dieses möchte ich unterbinden lassen, mir würde hierzu die rechtliche Grundlage hilfreich sein. Werde es auf jeden Fall mit den Datenschutzbeauftragten versuchen.
Gruß Lyckatill
Erstellt am 03.01.2008 um 16:39 Uhr von Mona-Lisa
@Lyckatill,
an eurer Stelle würde ich den AG auffordern (und zwar schriftlich!), zu unterbinden, dass AU-Bescheinigungen das Lohnbüro/Personalabteilung nicht zu verlassen haben.
Auch haben Vorgesetzte nicht abzuklären, ob evtl. Unstimmigkeiten im Raum stehen.
Schon gar nicht unter Vorlage der Originalbescheinigung.
Das ist allein Sache des AG/Personalabteilung!
Erstellt am 03.01.2008 um 18:26 Uhr von Marla
Hey!
Ich kenne den Spruch auch. Wenn einer geht, nimmt er 2 mit! Ob was dran ist??? Keine Ahnung, darüber vermag ich nicht zu urteilen. Ich denke schon, dass es etwas gibt, das man nicht erklären kann. allein schon der Grauschleier in den Augen von Sterbenden kurz bevor sie es dann geschafft haben... ich glaube, da gibt es soviele Mythen drüber... Aber wenn man das selber ein paar mal gesehen hat, fragt man sich schon, was da gerade mit im zimmer ist, oder?
Erstellt am 03.01.2008 um 19:37 Uhr von Bergmann
Wir hatten hier mal eine nette Diskussion im Forum darüber !!
Wenn die Suchmaschine nicht schon wiedermal geändert worden wäre , hätte ich euch den Thread genannt !!