Es eigentlich selbstverständlich, dass bei einer Erkrankung die Diagnose den Arbeitsgeber nichts angeht. Dies ist auch bei mir im Betrieb gelebte Praxis.
Allerdings kommt es immer wieder einmal vor, dass in Abteilungen der sogenannte „gelbe Schein“ offen herumliegt, und durch den dort angegebenen Arzt Rückschlüsse auf die Erkrankung möglich sind. (z.B. Gynäkologe oder Psychiater). Das dies nicht sein kann, ist klar.
Doch wo steht so etwas geschrieben?
Habe trotz Suche nichts eindeutiges darüber gefunden.