Zeit- bzw. Leiharbeit - Das unbekannte Wesen?
Hallo Kolleginnen und Kollegen,
es weihnachtet zwar sehr, trotzdem muss sich unser Gremium mit dem unangenehmen Thema Zeit- oder Leiharbeit auseinandersetzen. Ungeachtet der konkreten Situation, möchten wir nun gerne dieses Thema grundlegend bearbeiten.
So stellt sich uns beispielsweise die Frage, ob die "Drohung" mit Zeitarbeit im Gesundheitswesen, speziell der Altenpflege überhaupt zieht bzw. ob dies für ein Arbeitgeber lohnend ist. Wie sehen die Entleihverträge aus und wie werden sie kalkuliert? Neben den üblichen Anlaufpunkt Gewerkschaft (die meiner Erfahrung auch nicht immer hilft/helfen kann) suchen wir nach weiteren Informationsmöglichkeiten zum Thema.
Meine Frage in die Runde deshalb: Kennt sich jemand mit diesem Thema genauer aus und kann uns zumindest Tipps für die Recherche geben?
Community-Antworten (1)
20.12.2007 um 14:15 Uhr
hallo josh68,
ich komme zwar nicht aus dem gesundheitswesen, hoffe aber dir trotzdem helfen zu können.
alles rund um leih- oder zeitarbeit ist eigentlich im arbeitnehmerüberlassungssgesetz (AÜG) geregelt. natürlich sind diese evtl. einstellungen ersteinmal mitbestimmungspflichtig (§ 99 betrvG). leider kann ich nur sagen, dass bei einer erlaubnis zur gewerbsmäßigen überlassung von leiharbeitern von der verleihfirma, einem gültigen vertrag zwischen entleiher und verleiher und einer korreketen anhörung des betriebs- oder personalrats nicht allzu viel zu bestellen ist. oder anders gesagt, das dies verhindert werden kann ist leider sehr schwierig. vorraussetzung ist natürlich, dass der arbeitgeber alle vorgenannten unterlagen übergibt.
ob, wenn noch kollegen oder kolleginnen in einer befristung sind, ihr hieraus ggfls. einer widerspruch zur einstellung (gemäß § 99 abs. 2 ziff.3 betrvg) von dritten aufbaut, ist zu überlegen.
gruß böckelberger
unsere erfahrung ist, dass man leider (ohne den leiharbeitern zu nahe treten zu wollen) versuchen sollte
die anzahl der leiharbeiter / die stunden / tage die sie eingesetzt werden können /, ggfls. den zeitraum des einsatzes / das aufgabengebiet in einer betriebsvereinbarung zu regeln. das problem ist damit nicht vom tisch, aber es ist für alle transparent geregelt.
gruß böckelberger
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