Erstellt am 17.12.2007 um 17:50 Uhr von Lotte
khel,
zumindest hat der BR alle Informationen zu bekommen, die er benötigt um zu überprüfen, ob er MBR hat oder nicht. Es kann ja sein, dass es sich bei näherem Hinschauen gar nicht um so "freie" MA handelt wie behauptet wird.
Däubler dazu in §99 BetrVg unter RN 37: "...Soweit es um die Feststellung weisungsgebundener Tätigkeit geht, ist nicht entscheidend, ob die Weisungen tatsächlich erteilt werden, sondern ob sie durch die Organisation des AG vorgegeben sind (vgl. BAG 1. 8. 89). Es kommt darauf an, dass die Arbeitsaufgabe der einzustellenden Person vom AG organisiert wird. Deshalb gilt auch die Beschäftigung freier Mitarbeiter als Einstellung, wenn diese den arbeitstechnischen Zweck gemeinsam mit anderen AN verwirklichen sollen"