Guten Tag, bei uns wurde die Belegschaft nach Hause geschickt, da die Rechner ausgefallen sind. Der Arbeitgeber hat den Arbeitnehmern keine Alternativtätigkeit genannt. Jetzt muß der Arbeitgeber die tägliche Regelarbeitszeit gutschreiben. Da der Arbeitgeber sich weigert, würde ich gerne wissen, in welchem Gesetz dieser Sachverhalt geregelt ist. Vielen Dank für die Hilfe.
PS: BGB§616 greift m.E. nach nicht, da "Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein verschulden an der Dienstleistung verhindert wird." Hier liegt ja der Grund nicht am Arbeitnehmer. Wie sehen Sie das?