Belegschaft wird nach Hause geschickt
Guten Tag, bei uns wurde die Belegschaft nach Hause geschickt, da die Rechner ausgefallen sind. Der Arbeitgeber hat den Arbeitnehmern keine Alternativtätigkeit genannt. Jetzt muß der Arbeitgeber die tägliche Regelarbeitszeit gutschreiben. Da der Arbeitgeber sich weigert, würde ich gerne wissen, in welchem Gesetz dieser Sachverhalt geregelt ist. Vielen Dank für die Hilfe. PS: BGB§616 greift m.E. nach nicht, da "Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein verschulden an der Dienstleistung verhindert wird." Hier liegt ja der Grund nicht am Arbeitnehmer. Wie sehen Sie das?
Community-Antworten (2)
16.12.2007 um 12:54 Uhr
@Garfield1, § 615 BGB - Annahmeverzug?
16.12.2007 um 18:00 Uhr
@Garfield1, ergänzend zu Mona.... Im Arbeitsrecht liegen die Voraussetzungen des Annahmeverzuges vor, wenn ein erfüllbares Arbeitsverhältnis besteht, der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung anbietet, die Erbringung der Leistung möglich ist und der Arbeitgeber die Leistung dennoch nicht annimmt. Der Arbeitgeber schuldet dem Arbeitnehmer in diesem Fall die Fortzahlung der vereinbarten Vergütung, ohne dass der Arbeitnehmer verpflichtet ist, die Leistung nachträglich zu erbringen (§ 615 BGB).
http://www.anwaltseiten24.de/arbeitsrecht/annahmeverzug-arbeitsrecht.html
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