Erstellt am 16.12.2007 um 11:54 Uhr von Mona-Lisa
@Garfield1,
§ 615 BGB - Annahmeverzug?
Erstellt am 16.12.2007 um 17:00 Uhr von pirat
@Garfield1,
ergänzend zu Mona....
Im Arbeitsrecht liegen die Voraussetzungen des Annahmeverzuges vor, wenn ein erfüllbares Arbeitsverhältnis besteht, der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung anbietet, die Erbringung der Leistung möglich ist und der Arbeitgeber die Leistung dennoch nicht annimmt. Der Arbeitgeber schuldet dem Arbeitnehmer in diesem Fall die Fortzahlung der vereinbarten Vergütung, ohne dass der Arbeitnehmer verpflichtet ist, die Leistung nachträglich zu erbringen (§ 615 BGB).
http://www.anwaltseiten24.de/arbeitsrecht/annahmeverzug-arbeitsrecht.html