Abfindung eines MA - In wie weit kann eine Abfindung gefordert werden?
Ich habe hier einen langjähriger MA, der in unserem Zentrallager mit jedem aneckt. Er wurde schon in verschiedene Abteilungen versetzt, da er aber ein Choleriker ist, eckt er überall an. Jetzt hat der MA angeboten aus der Firma im beiderseitigen Einverständnis aus zu scheiden, um aber die ARGE Sperre überbrücken zu können, hofft er auf eine Abfindung und wurde daher bei mir vorstellig. Da ich aber ein neuer BR bin und somit mit dieser Materie noch nicht vertraut bin, hoffe ich auf Eure Antworten, wie ich mich verhalten soll. In wie weit kann eine Abfindung fordert werden und wie hoch muß sie ausfallen, wenn der MA bereits seit 12 Jahre dem Unternehmen als Lagerarbeiter(Ang) angehört. Vielen Dank im voraus, mit kollegialen Gruß, Lemming49
Community-Antworten (2)
13.12.2007 um 14:47 Uhr
Hallo Lemming49 solche Leute gibt es in (fast) jeder Firma.
Ein Abfindung zu fordern kann man immer tun, die Frage ist ob die GL sich darauf einlässt oder nicht, denn der MA will doch gehen. Etwas anderes ist wenn GL ein Abfindungsangebot machen ! Falls was gezahlt wird hängt das davon ab, wie viel der „Abschied“ des MA der GL wert ist. Wie es scheint ist die GL mit dem MA zufrieden??
13.12.2007 um 16:12 Uhr
Auf eine Abfindung gibt es keinen Rechtsanspruch (außer auf Basis eines Sozialplanes oder einzelner Sonderfälle im Kündigungsschutz).
Folglich ist Abfindung immer eine Frage des Verhandlungsgeschicks. Wenn der AG den Mitarbeiter gern loswerden würde und der womöglich noch einen Sonderkündigungsschutz hat ( der "Ekelfaktor" also möglichst groß ist), wird er durchaus bereit sein, auch eine höhere Abfindung zu zahlen. Dann muss derjenige also clever pokern und behaupten, dass er nur gehen würde, wenn der AG ihm das ein wenig honoriert. Sollte er schon vollmundig verkündet haben, dass er in jedem Fall abhaut, oder der AG möchte den Kollegen gern halten, so hat er schlechte Karten"
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