Erstellt am 10.12.2007 um 21:42 Uhr von Lotte
medion9,
m.E. unterliegen diese Verhandlungen dem Tarifvorbehalt.
Erstellt am 10.12.2007 um 21:48 Uhr von medion9
Kannst du mir das genauer erklähren???
Erstellt am 10.12.2007 um 21:53 Uhr von medion9
Hallo Lotte .
Kannst du mir das näher erklähren???
Erstellt am 10.12.2007 um 22:05 Uhr von Kölner
@medion9
Ganz einfach:
Du hast da nichts zu suchen!
Der Vertragsabschluss gemäß Tarif ist vollkommen in Ordnung. Ausserdem kann der GF abschließen - innerhalb des TV - was er will!
Erstellt am 10.12.2007 um 22:11 Uhr von Lotte
medion,
guck mal in § 77 (3) BetrVG, aber vielleicht hat Euer TV eine Öffnungsklausel?
Erstellt am 11.12.2007 um 08:40 Uhr von Benno_BRB
mehr bezahlen kann der AG doch immer! wenn er will. und wenn er nicht mehr will - pech gehabt! ausserdem könntet ihr ja in einer BV entsprechendes regeln - denke ich. und wenn ihr dieses auch nicht getan habt - m.E.: pech gehabt. der AG verhält sich schon korrekt, wenn er den Tarifvertrag, welcher zwischen der Gewerkschaft und den/m Arbeitgeber(n) geschlossen wurde, einhält und erfüllt. was will man mehr?!
Benno
Erstellt am 12.12.2007 um 05:22 Uhr von medion9
Hallo Benno,
du hast ja Recht, aber so wie ich die Sache sehe, wird der AG nun Gründe suchen, um
Mitarbeiter die übertarifliche Bezüge beziehen zu Kündigen.
Unsere GL ist aus dem AG Verband ausgetreten, und möchte nun eine
Betriebsvereinbarung mit dem BR verhandeln.
Kann er das ? §77 (3) sagt ja nein.
Erstellt am 12.12.2007 um 07:30 Uhr von Hexelein
Nein. Keine Verhandlungen über Lohn mit BR. Wenn AG neue Löhne will muss er mit Gewerkschaft verhandeln - in Eurem Fall über HaustarifvertragzB oder Sanierungstarifvertrag, wenn er die wirtsch. Lage als gefährdet ansieht und euch das belegt hat. Oder eben über Einzelverträge, so wie er es grad macht. Mein Tipp(aus leidvoller Erfahrung): geht als BR den Weg über genaues Hinschaun wie ist die wirtsch. Lage des Betriebs(Wirtschaftsausschus etc).