Kündigung einer schwerbehinderten Kollegin?
Hallo,
da unsere GF im Moment ein wenig am Rad dreht und trotz steigender Auftragszahlen die Kosten durch "betriebsbedingte" Kündigungen weiter senken will, werde ich jetzt wohl wieder öfter hier auftauchen.
Problem: in einer unserer Niederlassungen arbeitet eine Kollegin, die schwerbehindert ist (GdB 70%) - es ist keine Behinderung, die sie körperlich beeinträchtigt, aber es war vor kurzem nötig, sie aus dem sehr stressigen Tagessgeschäft herauszunehmen, an einen etwas ruhigeren Platz zu setzen und die Arbeiszeit auf 4 Stunden zu reduzieren. Das war alles kein Problem.
Nun bekommt sie ein Schreiben vom Integrationsamt, mit der Mitteilung, daß unsere GF sie kündigen will (Kostendruck, Umstrukturierung, bla, bla,...). Zu allem Überfluss hat die Kollegin auch noch einen behinderten Ehemann, den sie pflegt.
In der Niederlassung der Kollegin gibt es keinen BR oder eine Behindertenvertretung.
Kann ich, als Betriebsratsvorsitzender einer anderen Niederlassung, oder mit dem GBR zusammen, dessen stellvertretender Vorsitzender ich bin, trotzdem eine schriftl. Empfehlung an die GF schicken und darum bitten, diese geplante Maßnahme nochmals zu überdenken ? Die Kollegin hat bereits einen Anwalt und wird sich an die Gewerkschaft wenden, ich möchte sie aber gerne auch von hier aus unterstützen, weil ich dieses Vorgehen der GF einfach menschenverachtend finde. Ich hoffe, daß aufgrund der Behinderung und des sozialen Hintergrunds die geplante Kündigung sowieso abgeschmettert wird.
Vielen Dank im Voraus.
Community-Antworten (1)
05.12.2007 um 17:01 Uhr
Frage: Kernfrage seid ihr als BR oder GBR rechtlich für diese Niederlassung zuständig oder nicht?
Wenn ja: entsprechende Maßnahmen (Sozialplan, Auswahlrichtlinie, Widerspruch, usw) einleiten.
Wenn nein: Ein Schreiben als humanitäre Geste kann man immer machen, die Frage ist immer ob das viel helfen wird weil es rechtlich nicht von Bedeutung ist! Wer gut und diplomatisch reden kann und eine andere Lösungsalternative aufzeigen kann, sollte ein Gespräch dem Schreiben vorziehen, wenn man überhaupt angehört wird.
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