Tarifverträge Leiharbeitnehmer
Hallo zusammen,
laut der Mitgliederliste des Bundesverbandes Zeitarbeit (BZA) ist die Verleihfirma (Service-GmbH), mit denen unsere Geschäftsleitung einen Vertrag hat, dort Mitglied. Dieser Verband hat den Tarifvertrag mit dem DGB abgeschlossen.
Nach der Mitgliederliste des Arbeitgeberverbandes Mittelständischer Personaldienstleister (AMP) ist die Muttergesellschaft der Verleihfirma dort Mitglied. Dieser Verband hat den Tarifvertrag mit der Tarifgemeinschaft Christliche Gewerkschaften Zeitarbeit und PSA (CGZP) abgeschlossen. Wie uns die Kolleginnen und Kollegen der Verleihfirma, die bei uns arbeiten, mitgeteilt haben, steht in ihren Arbeitsverträgen mit der Service-GmbH, dass sie nach dem Tarifvertrag der AMP und der CGZP entlohnt werden.
Haben diese Kolleginnen und Kollegen, die nicht gewerkschaftlich organisiert sind, nicht den Anspruch auf Entlohnung nach dem Tarifvertrag der BZA und dem DGB?
Wenn diese Kolleginnen und Kollegen nun in eine Gewerkschaft des DGB`s eintreten, müssen sie doch nach dem DGB-Tarif entlohnt werden?
Community-Antworten (1)
04.12.2007 um 10:37 Uhr
@pit47 Das ist ja eine Frage von Gut und Böse und natürlich vom TVG. Der TV mit der CGZP wird gültig sein. Dies sollte die AN vielleicht nicht davon abhalten, den anderen TV zu fordern. Ein Versuch ist es allemal wert, wenn der AG sich wirklich zwei TV's verschrieben hat.
Verwandte Themen
Unklare Definition der bzgl. Leiharbeitnehmer - zählen die zur Bestimmung der Größe des BR?
ÄlterZählen Leiharbeitnehmer mit zur Bestimmung der BR-Größe? Laut W.A.F. CD Wahlhelfer zur Betriebsratswahl Version 2.01 ist bei der Bestimmung der Größe des BR zu lesen: "Abzuziehen sind dagegen: •
Leiharbeitnehmer statt Neueinstellung
ÄlterHallo zusammen, seit Jahren wird von der Geschäftsleitung jede Woche beim Betriebsrat die Beschäftigung von 30 bis 90 Leiharbeitnehmer als Packhilfen beantragt. Der Betriebsrat hat mehrfach nach § 92
Zählen Leiharbeitnehmer mit zur Betriebsgröße nach §9
ÄlterMoin Moin, folgendes Problem. Im Unternehmen sind aktuell 403 Arbeitnehmer. Somit hätte der BR eine Größe von 11 Mitgliedern. Laut Schulung WAF zählen Leiharbeitnehmer jedoch nicht mit dazu. Die LE
Wie müssen wahlberechtigte Leiharbeitnehmer informiert werden?
ÄlterWir haben in Kürze bei uns auch BR Wahlen. Bei uns dürfen 45 Leiharbeitnehmer wählen. Nun habe ich einige Leiharbeitnehmer gefragt, ob sie wählen dürfen. Keiner von denen die ich gefragt habe konnten
Betriebsänderung = Berechnung Personalreduzierung incl. Leiharbeitnehmer?
ÄlterDa eine Betriebsänderung auch bei einer genügend hohen Personalreduzierung vorliegt kann, hierzu folgende Frage: Zählen bei der Ermittlung der Bezugsgröße für eine Betriebsänderung auch die vorher b