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Dieser Beitrag ist vor 18 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Tarifverträge Leiharbeitnehmer

P
pit47
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, laut der Mitgliederliste des Bundesverbandes Zeitarbeit (BZA) ist die Verleihfirma (Service-GmbH), mit denen unsere Geschäftsleitung einen Vertrag hat, dort Mitglied. Dieser Verband hat den Tarifvertrag mit dem DGB abgeschlossen.
Nach der Mitgliederliste des Arbeitgeberverbandes Mittelständischer Personaldienstleister (AMP) ist die Muttergesellschaft der Verleihfirma dort Mitglied. Dieser Verband hat den Tarifvertrag mit der Tarifgemeinschaft Christliche Gewerkschaften Zeitarbeit und PSA (CGZP) abgeschlossen. Wie uns die Kolleginnen und Kollegen der Verleihfirma, die bei uns arbeiten, mitgeteilt haben, steht in ihren Arbeitsverträgen mit der Service-GmbH, dass sie nach dem Tarifvertrag der AMP und der CGZP entlohnt werden. Haben diese Kolleginnen und Kollegen, die nicht gewerkschaftlich organisiert sind, nicht den Anspruch auf Entlohnung nach dem Tarifvertrag der BZA und dem DGB? Wenn diese Kolleginnen und Kollegen nun in eine Gewerkschaft des DGB`s eintreten, müssen sie doch nach dem DGB-Tarif entlohnt werden?

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Community-Antworten (1)

K
Kölner

04.12.2007 um 10:37 Uhr

@pit47 Das ist ja eine Frage von Gut und Böse und natürlich vom TVG. Der TV mit der CGZP wird gültig sein. Dies sollte die AN vielleicht nicht davon abhalten, den anderen TV zu fordern. Ein Versuch ist es allemal wert, wenn der AG sich wirklich zwei TV's verschrieben hat.

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