Hallo,
eine Bekannte arbeitet als Altenpflegerin in Vollzeit.
Heute hat sie eine Änderungskündigung zum 31.12.2007 erhalten.
Ab 1.01.2008 soll sie weniger arbeiten, angegeben sind 120 bis 140 Stunden.
Wie kann sie sich gegen diese Kündigung wehren, wie soll sie sich verhalten.

Darf in einem neuen Vertrag die Arbeitszeit zischen 120 und 140 Std. überhaupt variieren oder muß sie genau angegeben sein.
Danke für eine schnelle Antwort.