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Änderungskündigung von Voll- auf Teilzeit - was tun?

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Brede17
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, eine Bekannte arbeitet als Altenpflegerin in Vollzeit. Heute hat sie eine Änderungskündigung zum 31.12.2007 erhalten. Ab 1.01.2008 soll sie weniger arbeiten, angegeben sind 120 bis 140 Stunden. Wie kann sie sich gegen diese Kündigung wehren, wie soll sie sich verhalten.

Darf in einem neuen Vertrag die Arbeitszeit zischen 120 und 140 Std. überhaupt variieren oder muß sie genau angegeben sein. Danke für eine schnelle Antwort.

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Community-Antworten (2)

W
Werner

29.11.2007 um 15:54 Uhr

Hallo Brede17, auch gegen eine Änderungskündigung kann man innerhalb von 3 Wochen eine Kündigungsschutzklage einleiten.

DAH
Der alte Heini

29.11.2007 um 22:07 Uhr

Die Änderungskündigung unter Vorbehalt annehmen und innerhalb von 3 Wochen Kündigungsschutzklage erheben. Vom Arbeitsgericht wird in dem Verfahren die Änderungskündigung geprüft. Du solltest dafür die Unterstützung eines RA in Anspruch nehmen.

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