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Kantinenregeln - volles Mitbestimmungsrecht?

W
Walter
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen, wir haben hier ein Problem.Wir sind eine Einrichtung der Behindertenhilfe und haben unsere Arbeitspausen gemeinsam mit den von uns betreuten behinderten Menschen. Da wir in dieser Pause sowohl unser eigenes Bedürfnis nach Pause, Nahrung usw.befriedigen, gleichzeitig aber auch "Dienst "haben, da wir den Behinderten im Bedarfsfall Hilfestellung leisten, wird uns 50% als persönliche Pause und 50% als Arbeitszeit angerechnet. Das ist eine rechnerische Größe. Die Pause ist nicht in zwei Teile aufgeteilt. Nun will der Arbeitgeber plötzlich , nachdem diese Regelung seit über einem Jahrzehnt besteht, den Kollegen verbieten in dieser Zeit Zeitung zu lesen. Darf er das? Wir denken , wir haben da nach §87,1(1) ein volles Mitbestimmungsrecht. Was denkt ihr in diesem Fall?

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Community-Antworten (1)

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ambu

29.11.2007 um 14:17 Uhr

Hallo Walter,

zur Pause gab es ....ich glaube es war 1993 oder 1994 mal ein Urteil. Pause bedeutet: eine definitive Unterbrechung der Arbeit, der Arbeitnehmer bestimmt seinen Aufenthaltsort selber, er muss innerhalb der Pause nicht bereit sein seine Arbeit aufzunehmen. Also was Du schilderst ist maximal Bereitschaft aber keine Pause per Gesetzesdefinition! In Eurem Fall könntet Ihr eventuell getrennt Pause machen oder bekommt die "Pause" voll als Arbeitszeit angerechnet. Damals ging es um einen Intensivpfleger der einen Monitor zu beaufsichtigen hatte, sobald dieser Alarm schlug musste die Pause unterbrochen werden.

Gruß ambu !

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