Hallo Kollegen,
wir haben hier ein Problem.Wir sind eine Einrichtung der Behindertenhilfe und haben unsere Arbeitspausen gemeinsam mit den von uns betreuten behinderten Menschen.
Da wir in dieser Pause sowohl unser eigenes Bedürfnis nach Pause, Nahrung usw.befriedigen, gleichzeitig aber auch "Dienst "haben, da wir den Behinderten im Bedarfsfall Hilfestellung leisten, wird uns 50% als persönliche Pause und 50% als Arbeitszeit angerechnet. Das ist eine rechnerische Größe. Die Pause ist nicht in zwei Teile aufgeteilt.
Nun will der Arbeitgeber plötzlich , nachdem diese Regelung seit über einem Jahrzehnt besteht,
den Kollegen verbieten in dieser Zeit Zeitung zu lesen.
Darf er das?
Wir denken , wir haben da nach §87,1(1) ein volles Mitbestimmungsrecht.
Was denkt ihr in diesem Fall?