Abmahnung eines BR's - wenn ich sie nur "annehme" und nicht unterschreibe?
Ich soll in den nächsten Tagen 2 Abmahnungen bekommen.Wie verhält es sich wenn ich sie nur "annehme" und nicht unterschreibe. Ist sie dann schon akzeptiert?
Community-Antworten (3)
27.11.2007 um 08:56 Uhr
Hallo Man kann unbedenklich durch seine Unterschrift bestätigen, die Abmahnung erhalten zu haben, z.B. mit dem Zusatz:"zur Kenntnis genommen". Steht in der Abmahnung allerdings ein Formulierung wie:" ich bestätige den Erhalt der Abmahnung und erkläre, dass ich gegen ihren Inhalt in tatsächlicher Hinsicht keine Einwendungen habe", muß das nicht unterschrieben werden. Das solltest du auf keinen Fall tun, wenn sich der Sachverhalt aus deiner Sicht anders zugetragen hat.
27.11.2007 um 11:00 Uhr
@petra65 Ob ich entgegennehme oder mit Unterschrift den Zugang bestätige ist nicht von belang, denn der AG kann bei der Übergabe unter Zeugen übergeben, dann ist die Abmahnung zugestellt, so oder so. Natürlich unterschriebt man nie „ mit der Abmahnung einverstanden“
Die Frage ist, ob die Abmahnung berechtigt und zutreffend ist oder nicht? Wenn nicht zumindest eine Gegendarstellung oder besser die Entfernung der Abmahnung versuchen zu erreichen.
27.11.2007 um 16:51 Uhr
Die Entfernung beim Arbeitsgericht durchsetzen, ist nicht unbedingt sinnvoll. Man kann dies zu jedem späteren Zeitpunk auch noch durchsetzen, z.B., wenn diese Abmahnung für eine Kündigung benutzt wird. In diesem Falle ist nämlich unter Umständen die Kündigung darum unwirksam, weil die Abmahnung entfernt werden muß. Geht man sofort gegen die Abmahnung an, wird der AG sich in Zukunft einfach mehr "Mühe" geben, und eine wirkungsvollere Abmahnung erteilen. So wähnt er sich bereits "sichter", und hällt sich erstmal ruhig.
Verwandte Themen
Informationsrechte des Betriebsrats bei Abmahnungen
ÄlterHallo zusammen, Wir haben einen Fall, dass sich ein MA wegen einer aus seiner Sicht unberechtigten Abmahnung an uns gewandt hat und um Beratung gebeten. über die Beteiligundrechte des BR bei Abmahnun
Mobbing gegen Betriebsratsmitglied - Gilt die erste Abmahnung überhaupt noch nach 1 1/2 Jahren?
ÄlterNachdem ich im Mai 2006 zur Betriebsrätin gewählt wurde und bitter erfahren musste, dass ein Maulwurf in unseren Reihen saß und meine Fragen bei Sitzungen wie z.B. Warum Stellen im Internet ausgeschri
Abmahnung wegen Verstoß gegen die Arbeitsanweisung
ÄlterHallo, ich habe ein paar Fragen bzgl. der zweiten Abmahnung eines Kollegen. Dieser hat im Jahr 2017 gegen die Dienstanweisung, keinen externen Datenträger (USB Stick) in den Betriebsrechner stecken z
Mobbing, Abmahnungen, Versetzung
ÄlterIch brauche dringend Eure Hilfe. Habe mich vor 1,5 Jahren schon mal an Euche gewandt. Seit ich im BR bin werde ich gemobbt. Zuerst wurde ein Leiharneitnehmer auf mich angesetzt. Ich bekam eine Abmahnu
Mobbingvorwürfe vom Arbeitnehmer - was können wir tun?
ÄlterHallo, haben Probleme in unserer Firma mit einem MA, dem gekündigt werden soll. Zu den Fakten : Der MA klagt gegen den AG - ist auch schon zu Prozessen gekommen. Damit ist er ja beim AG unbeli