Betriebsrat kündigungen bei Stilllegung des Betriebs
Hallo Zusammen, in unserem Betrieb wird es zu Ende August, im Zuge einer Insolvenz zu einer Betriebs Stilllegung kommen. Nun sind bei uns die Anhörungen zu den Kündigungen eingegangen, die des Betriebsrats (und anderer Personen mit besonderem Schutz zB Nachrücker) sind nicht dabei, die Geschäftsführung meinte wir wurden dann zum Stilllegungstermin fristlos gekündigt werden. Wir haben bereits Mitarbeiter, die auch nach der Stilllegung noch weiter beschäftigt aber freigestellt werden. (Betriebs Schließung in 2 Monaten, Maximale Kündigungsfrist in der Insolvenz 3 Monate) Davon wären theoretisch auch Betriebsratsmitglieder betroffen. Ist es dann richtig das wir, der BR, zu Enden August fristlos gekündigt werden können? Das wäre ja ein dramatischer Nachteil im Gegensatz zu jemanden der auch 3 Monate Kündigungsfrist hat und nicht im Betriebsrat ist. Außerdem könnten wir dann erst zur Agentur für Arbeit, wenn die Kündigung ausgesprochen worden ist. Ist das rechtlich richtig so oder bleiben BR Mitglieder angestellt bis der letzte (wenn auch freigestellt Arbeitgeber) geht?
Community-Antworten (5)
21.06.2019 um 00:54 Uhr
"Außerdem könnten wir dann erst zur Agentur für Arbeit, wenn die Kündigung ausgesprochen worden ist."
Nö! Man kann zur Agentur für Arbeit, wenn man weiß zu wann man gekündigt wird.
"Das wäre ja ein dramatischer Nachteil im Gegensatz zu jemanden der auch 3 Monate Kündigungsfrist hat und nicht im Betriebsrat ist."
Kommt mir auch etwas komisch vor. Aber das ist zu speziell, um da ein Risiko einzugehen. Ab zum Anwalt!
21.06.2019 um 01:36 Uhr
Danke für die schnelle Antwort, wir haben nun doch (an einem Feiertag um 22Uhr) Anhörungen für die BR Mitglieder bekommen, ich konnte diese noch nicht einsehen, ich gehe davon aus, dass die Geschäftsleitung sich von einem Anwalt hat beraten lassen.
Ich war beim Arbeitsamt die merken das vor und schicken dich wieder nach Hause, das wars ohne Kündigung machen die nix. die meinten es könne ja sein das ich doch nicht gekündigt werde oder zu einem späterm Datum.
21.06.2019 um 08:28 Uhr
"...wir haben nun doch (an einem Feiertag um 22Uhr) Anhörungen für die BR Mitglieder bekommen,...", das gilt dann noch nicht als zugegangen (wegen der Fristen). Wenn Dir das nicht klar ist, mach dich schlau, ab wann Fristen starten.
Das der AG sich einen Anwalt zur Beratung nimmt, ist in einem solchen Fall normal. Prüft doch mal, ob Ihr euch auch einen nehmen könnt.
21.06.2019 um 09:28 Uhr
Anhörung nach § 103 BetrVG? Da wäre das Beste zu schweigen. Unbedingt Fachanwalt einschalten.
21.06.2019 um 15:36 Uhr
"die merken das vor und schicken dich wieder nach Hause, das wars ohne Kündigung machen die nix" Das ist natürlich nicht korrekt. Du kannst zwar noch kein ALG beantragen, aber natürlich kannst Du mitteilen, dass Du Arbeit suchst. Dass das Arbeitsamt eigentlich dafür auch zuständig ist und nicht nur für die Verwaltung von arbeitslosen Menschen, ist ein bisschen in Vergessenheit geraten.
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