Hallo Zusammen,
in unserem Betrieb wird es zu Ende August, im Zuge einer Insolvenz zu einer Betriebs Stilllegung kommen.
Nun sind bei uns die Anhörungen zu den Kündigungen eingegangen, die des Betriebsrats (und anderer Personen mit besonderem Schutz zB Nachrücker) sind nicht dabei, die Geschäftsführung meinte wir wurden dann zum Stilllegungstermin fristlos gekündigt werden.
Wir haben bereits Mitarbeiter, die auch nach der Stilllegung noch weiter beschäftigt aber freigestellt werden. (Betriebs Schließung in 2 Monaten, Maximale Kündigungsfrist in der Insolvenz 3 Monate) Davon wären theoretisch auch Betriebsratsmitglieder betroffen.
Ist es dann richtig das wir, der BR, zu Enden August fristlos gekündigt werden können?
Das wäre ja ein dramatischer Nachteil im Gegensatz zu jemanden der auch 3 Monate Kündigungsfrist hat und nicht im Betriebsrat ist. Außerdem könnten wir dann erst zur Agentur für Arbeit, wenn die Kündigung ausgesprochen worden ist.
Ist das rechtlich richtig so oder bleiben BR Mitglieder angestellt bis der letzte (wenn auch freigestellt Arbeitgeber) geht?