Erstellt am 20.06.2019 um 20:18 Uhr von alterMann
Wir fragen (fast) immer die Betroffenen, bevor wir uns zu einer Kündigung äußern oder eben auch nicht. Wenn Ihr das gemacht habt und keine Gründe für einen Widerspruch erkennbar sind, dann kann man die Frist auch verstreichen lassen.
Erstellt am 20.06.2019 um 20:24 Uhr von Mimi1962
Das hätten wir gerne gemacht, aber der Kollege geht ja auch nicht ans Telefon und leider wohnt er auch außerhalb der Stadt.
Erstellt am 21.06.2019 um 07:30 Uhr von Kratzbürste
Dann sollte der BR schweigen. Also Frist verstreichen lassen.