Sagt mal Leute.... der GBR/BR in unserem Unternehmen möchte gern eine Inhouseschulung BRII im Januar anbieten... soweit so gut. Die Geschäftsleitung hat (was soll sie auch anderes machen) der Kostenübernahme und der Teilnahme der ordentlichen Mitglieder zugestimmt. Jedoch verweigert Sie die Freistellung der 1 Nachrücker. Aus unserer Sicht ist die Teilnahme notwendig, da diese heufig, in Vertretung an Sitzungen teilnehmen. Gibt es eine Rechtsgrundlage oder Grundsatzurteile die euch bekannt sind zu diesem Thema????

Danke für Euere Antworten!