Erstellt am 18.11.2007 um 12:22 Uhr von Kölner
@servus
Wer sich nicht ordentlich (neu-)konstituiert, ist nicht mehr (lange) im Amt.
Wenn sich niemand meldet, ist eine Neuwahl dringend zu empfehlen...
...achja: Als AG wüsste ich, was ich von so einem Grtemium zu halten habe!
Erstellt am 18.11.2007 um 12:43 Uhr von Mona-Lisa
@servus,
bis zur Neuwahl eines Vorsitzenden der Stellvertreter, aber die Neuwahl hat schleunigst zu erfolgen!
Nehmt den angedeuteten "Tritt in den Hintern" von Kölner ernst!
Erstellt am 18.11.2007 um 14:31 Uhr von Catweazle
@Mona-Lisa,
so ganz stimmt es ja nicht. Der Stellvertreter vertritt ausschließlich nur bei Verhinderung. Es gibt also niemand den er vertreten kann. Ein BR ohne Vorsitzenden ist einfach handlungsunfähig. Wegen des fehlenden Ansprechspartners könnte der AG sogar Maßnahmen vornehmen ohne den BR zu beteiligen.
Eine Neuwahl ist allerschleunigst anzuraten!
Erstellt am 18.11.2007 um 14:44 Uhr von Mona-Lisa
@Catweazle,
"....Scheidet der Vorsitzende aus der Funktion aus, übernimmt der Stellvertreter dessen Position bis zur Neuwahl..."
§ 26 BetrVG, DKK
II. Wahl des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden
RN. 15
Und nu? ;-))
Erstellt am 18.11.2007 um 15:44 Uhr von Catweazle
@Mona-Lisa,
ich wollte dir schon recht geben, habe dann aber doch im Erfurter nachgesehen. Fitting und Richardi habe gerade nicht zur Hand.
§ 26 BetrVG, 2 II, Rnd-Nr. 2,
. . . muss uverzüglich eine Neuwahl erfolgen. Solange der Vorsitzende nicht gewählt ist, kann der AG Verhandlungen mit dem BR verweigern, da dieser nicht konstituiert und damit nicht funktionsfähig ist. (BAG 23. 8. 1984 . . .
. . . Steht die Wahl unmittelbar bevor, ist der AG - jedenfalls bei nicht unaufschiebbaren Maßnahmen - nach § 2 I verpflichtet, bis zur Konstituierung des BR zu warten (Vgl. BAG 28. 9. 1983).
jetzt ich: Und nu? ;-))
Erstellt am 18.11.2007 um 18:27 Uhr von peanuts
"Solange der Vorsitzende nicht gewählt ist, kann der AG Verhandlungen mit dem BR verweigern, da dieser nicht konstituiert und damit nicht funktionsfähig ist."
Dieser Betriebsrat hat sich bereits konstituiert...
Erstellt am 18.11.2007 um 19:37 Uhr von Mona-Lisa
@peanuts,
entweder erzählt der Erfurter Kommentar Stuss, oder du...... >:-(
Erstellt am 18.11.2007 um 21:39 Uhr von peanuts
"entweder erzählt der Erfurter Kommentar Stuss, oder du...... >:-("
Ich würde Dir empfehlen, Dich damit auseinander zu setzen, wann und wie oft sich ein Betriebsrat während einer Amtszeit konstituiert...
Erstellt am 19.11.2007 um 14:23 Uhr von ITler
@ Mona-Lisa & Catweazle
Sollte das Gemurmel einiger Anwälte (Erfurter ist Arb.-geberfreundlich) doch richtig sein?
Grüsse
ITler