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Vertretung bei zurückgetretenem BRV?

S
servus
Jan 2018 bearbeitet

servus liebe leut, unser BRV V ist zurück getreten und keiner will BRV V werden, wer vertritt nun den BRV?

5.52909

Community-Antworten (9)

K
Kölner

18.11.2007 um 13:22 Uhr

@servus Wer sich nicht ordentlich (neu-)konstituiert, ist nicht mehr (lange) im Amt.

Wenn sich niemand meldet, ist eine Neuwahl dringend zu empfehlen... ...achja: Als AG wüsste ich, was ich von so einem Grtemium zu halten habe!

M
Mona-Lisa

18.11.2007 um 13:43 Uhr

@servus, bis zur Neuwahl eines Vorsitzenden der Stellvertreter, aber die Neuwahl hat schleunigst zu erfolgen!

Nehmt den angedeuteten "Tritt in den Hintern" von Kölner ernst!

C
Catweazle

18.11.2007 um 15:31 Uhr

@Mona-Lisa,

so ganz stimmt es ja nicht. Der Stellvertreter vertritt ausschließlich nur bei Verhinderung. Es gibt also niemand den er vertreten kann. Ein BR ohne Vorsitzenden ist einfach handlungsunfähig. Wegen des fehlenden Ansprechspartners könnte der AG sogar Maßnahmen vornehmen ohne den BR zu beteiligen. Eine Neuwahl ist allerschleunigst anzuraten!

M
Mona-Lisa

18.11.2007 um 15:44 Uhr

@Catweazle, "....Scheidet der Vorsitzende aus der Funktion aus, übernimmt der Stellvertreter dessen Position bis zur Neuwahl..."

§ 26 BetrVG, DKK
II. Wahl des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden RN. 15

Und nu? ;-))

C
Catweazle

18.11.2007 um 16:44 Uhr

@Mona-Lisa,

ich wollte dir schon recht geben, habe dann aber doch im Erfurter nachgesehen. Fitting und Richardi habe gerade nicht zur Hand.

§ 26 BetrVG, 2 II, Rnd-Nr. 2, . . . muss uverzüglich eine Neuwahl erfolgen. Solange der Vorsitzende nicht gewählt ist, kann der AG Verhandlungen mit dem BR verweigern, da dieser nicht konstituiert und damit nicht funktionsfähig ist. (BAG 23. 8. 1984 . . .

. . . Steht die Wahl unmittelbar bevor, ist der AG - jedenfalls bei nicht unaufschiebbaren Maßnahmen - nach § 2 I verpflichtet, bis zur Konstituierung des BR zu warten (Vgl. BAG 28. 9. 1983).

jetzt ich: Und nu? ;-))

P
Peanuts

18.11.2007 um 19:27 Uhr

"Solange der Vorsitzende nicht gewählt ist, kann der AG Verhandlungen mit dem BR verweigern, da dieser nicht konstituiert und damit nicht funktionsfähig ist."

Dieser Betriebsrat hat sich bereits konstituiert...

M
Mona-Lisa

18.11.2007 um 20:37 Uhr

@peanuts, entweder erzählt der Erfurter Kommentar Stuss, oder du...... >:-(

P
Peanuts

18.11.2007 um 22:39 Uhr

"entweder erzählt der Erfurter Kommentar Stuss, oder du...... >:-("

Ich würde Dir empfehlen, Dich damit auseinander zu setzen, wann und wie oft sich ein Betriebsrat während einer Amtszeit konstituiert...

I
ITler

19.11.2007 um 15:23 Uhr

@ Mona-Lisa & Catweazle

Sollte das Gemurmel einiger Anwälte (Erfurter ist Arb.-geberfreundlich) doch richtig sein? Grüsse ITler

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