Erstellt am 11.11.2007 um 14:50 Uhr von Mona-Lisa
@Truppmann,
HILFE !
Wie habt ihr euren BR gewählt???????
6 BR-Mitglieder geht mal schon gleich gar nicht! Bei eurer AN - Anzahl besteht das Gremium aus 5 Mitgliedern ( § 9 BetrVG)
Der Rest sind Ersatzmitglieder, die bei Verhinderung eines Mitglied's jeweils die Vertretung übernehmen.
Mehr als den halbjährigen Kündigungsschutz könnt ihr nicht herausholen! Aber denk daran, dass jedes Ersatzmitglied, das zur Vertretung herangezogen wird, ab diesem Tag ein ganzes Jahr Kündigungsschutz hat!
....und das jedes mal auf's Neue!
Aber!
Das berechtigt euch nicht, willkürlich den Ersatz herauszusuchen, der noch nicht in den Genuss gekommen ist!
Schafft euch schnellstens ein BetrVG mit Kommentar an!
Und einer der nächsten Schritte MUSS ein Grundlagen - Seminar für alle BR-Mitglieder sein...........
Erstellt am 11.11.2007 um 16:53 Uhr von pirat
Ahoi, Mona-Lisa,
Truppmann schrieb"davon wurden 5 Personen in den BR gewählt,"
..6 BR-Mitglieder geht mal schon gleich gar nicht...Sorry...wo siehst Du die?
Erstellt am 11.11.2007 um 17:02 Uhr von Lotte
Truppmann,
sag mal, meinst Du das ernst:
"Kann der BR etwas dagegen Unternehmen, das die vielleicht den gleichen Kündigungsschutz bis zur nächsten Wahl erhalten wie der BR."????
Du willst etwas gegen den Ksch unternehmen? Und warum sind die 3 keine EBRM, haben sie keine einzige Stimme bekommen?
Nach dem 1/2 Jahr gibt es nur Ksch für EBRMs, wenn eine Ladung zur Sitzung erfolgt. Und geladen wird so, wie Mona-Lisa es beschrieb, unter Einhaltung der vorgeschriebenen Reihenfolge.
Erstellt am 11.11.2007 um 17:10 Uhr von Mona-Lisa
@pirat,
das kommt davon, dass im Nachhinein die Anzahl der BR-Mitglieder in der Frage verändert wurde.
Wahrscheinlich, nachdem Truppmann festgestellt hatte, dass das mit den 6 nicht so ganz hinhaut......... ;-))
Nicht wahr Truppmann?
Erstellt am 11.11.2007 um 17:23 Uhr von Truppmann
nein mit den 6 BR das war ein schreibfehler von mir.
Es ging mir darum:das Ersatzmitglied kam bei der Auszählung der Stimmen auf Platz Nr.9 Aber da diese Person die einzige wahr , die mir geholfen hat einen BR in die Fa.zu bringen,finde ich das nicht ganz fähr das sie mit grosser wahrscheinlichkeit nach 1/2 Jahr die Kündigung erhällt. ( Auch aus welchen grund auch immer)
Erstellt am 11.11.2007 um 17:25 Uhr von pirat
Ahoi, Mona-Lisa
beim Klabauter.........
du hast doch zwei *scharfe*Augen... :-)
Erstellt am 11.11.2007 um 17:28 Uhr von Mona-Lisa
@Truppmann,
so ist das nun mal, der Wähler hat entschieden!
Ich kann deinen Ärger gut verstehen, aber das wirst du nicht ändern können.....
Erstellt am 11.11.2007 um 18:05 Uhr von Truppmann
nein änder kann ich das nicht,aber wie Mona-Lisa schon schreibt,werde bei de Augen offen halten wenn es soweit kommen sollte.
wie heist das Sprichwort : wer nicht mit den Wölfen heult.........???
Danke Euch für eure Antworten
Truppmann
Erstellt am 11.11.2007 um 18:58 Uhr von Der alte Heini
Truppmann,
das dürfte sich doch einrichten lassen, das bei einem 5er BR das 4te Ersatzmitglied an eine Sitzung teilnimmt und so für ein Jahr den besonderen Kündigungsschutz erhält.
Da bietet sich doch der Besuch eines Grundlagenseminar von 4 BR Mitglieder an.
Erstellt am 11.11.2007 um 19:27 Uhr von Truppmann
ich glaube das es schwer ist das 4.Ersatzmitglied in eine BRV zu holen, den es kommt ja erst Nr.6,Nr.7,Nr.8,dann müssten schon 4 Mann ausfallen damit die Nr.9 zum Einsatz kommt. Oder habe ich da Unrecht !!!
mit Kollegialen Grüßen
Truppmann
Erstellt am 11.11.2007 um 19:32 Uhr von Immie
@Truppmann
Es gibt Zeiten, da ist auch das ein oder andere Ersatzmitglied nicht da;-)
Erstellt am 11.11.2007 um 19:40 Uhr von pirat
@all
wie heißt das Spiel ?
Bingo,Skat oder .............BR verschieben?
@Truppmann,
rechnen ist nicht deine Stärke was?
Der Tipp des alten Mannes.........
5X BR = 4 auf Semi ! ( Einer hin 4 im Sinn)
1X BR = 4 Ersatz!!! Betriebsratssitung! Tutti kompletti! Capiche!
Erstellt am 11.11.2007 um 20:35 Uhr von Truppmann
doch ich kann schon rechnen , aber es ist für mich alles noch Neuland ,wie heißt das so schön: es ist noch kein Meister vom Himmel gefallen." Mann muß erst mit der ganzen Materie Vertraut sein. Es kommt jetzt alles auf einmal.
Habe eine Mail von unseren Gewerkschaftsvertreter erhalten, darin schrieb er : Er hätte bis jetzt noch keinen gehabt der sich für die Sache so Eingesetzt hatte wie ich.
Habe §20 u.§119 BVG der Firmenleitung zukommen lassen, mit dem Zusatz :gegen jeden der dagegen Verstößt Gerichtliche Schritte Einzuleiten.
mit freundlichen grüßen
Truppmann
Erstellt am 11.11.2007 um 21:57 Uhr von peanuts
"Habe §20 u.§119 BVG der Firmenleitung zukommen lassen, mit dem Zusatz :gegen jeden der dagegen Verstößt Gerichtliche Schritte Einzuleiten."
Das nennt man einen guten Auftakt zu einer vertrauensvollen Zusammenarbeit! Vor allem dürfte der §20 BetrVG bei Eurem AG für Heiterkeit gesorgt haben...
Ach so... bei einem solch fulminanten Einstieg wäre es mir als AG ein Vergnügen, den ein oder anderen BR-Beschluss gerichtlich würdigen zu lassen...
Erstellt am 11.11.2007 um 22:24 Uhr von Truppmann
du kannst dir ja nicht Vorstellen was bei uns vor der BR-Wahl abging, der AG hat doch versucht Arbeitnehmer Aufzuhetzen, die wiederum andere von der BR Wahl Abbringen sollten, Warum sollte der AG über §20 Abs1,+2 über Heiterkeit gesorgt haben. Es wahr das Gegenteil. Er hat uns unsere Arbeit durchführen lassen.
Erstellt am 12.11.2007 um 00:39 Uhr von peanuts
Naja, nachdem die Wahl bei Euch bereits gelaufen ist, bin ich nicht davon ausgegangen, dass der Hinweis auf die §§ 20 und 119 BetrVG im Vorfeld bzw. im Zusammenhang mit der Wahl erfolgt ist. Aber dann hat ja alles seine Richtigkeit!
Erstellt am 12.11.2007 um 07:29 Uhr von Lotte
Truppmann,
das EBRM sollte auf jeden Fall in die Gewerkschaft eintreten oder eine Rechtschutzversicherung abschliessen, falls es das noch nicht getan hat. Mit der Ladung, das ist manchmal nicht so einfach. Der BR muss sich schon sehr einig sein, damit ein rechtsicheres Laden konstruiert werden kann. Und manchmal reicht auch das nicht, denn es müssen tatsächliche Verhinderungsgründe gegeben sein und die Notwendigkeit einer BR Sitzung bestehen. Die Verhinderungsgründe sind dabei in Eurem Fall vielleicht noch das kleinere Problem. Wahrscheinlich habt Ihr keinen regelmäßigen Turnus für die BR-Sitzung? Dann muss ja auch noch eine Notwendigkeit zur Ladung vorhanden sein.
Viel Glück bei Eurer Arbeit.
Erstellt am 12.11.2007 um 22:11 Uhr von Der alte Heini
He, pirat,
noch einmal "alter Mann", dann is hier Achterbahn.
Erstellt am 12.11.2007 um 22:16 Uhr von Mona-Lisa
@Hugo Egon Balder (auch "alter Mann" genannt),
du willst das Forum zu eine Achterbahn umbauen??
Ich würde sagen, das wird dann eher eine Geisterbahn........ und du bist dann der Kassierer??? ;-))))
@pirat,
komm, wir ärgern "ihn" nicht mehr...... :-))))
Erstellt am 12.11.2007 um 22:30 Uhr von pirat
@Mona-Lisa,
er ist der *Alte* na und?
Oder ist dir *Hein* lieber?
Erstellt am 12.11.2007 um 22:39 Uhr von Mona-Lisa
@pirat,
naja, der "Alte" wär ja ein Kompliment in Anspielung auf den Kommissar...... die Frage ist nur, ob "ihm" sowas zusteht......
und Hein, ja "den" Hein kenn ich nur mit einem Nachnamen, den "er" ja auch nicht unbedingt verdient hat... ;-))
Erstellt am 12.11.2007 um 22:43 Uhr von Truppmann
das EBRM ist Mitglied in der Gewerkschaft , werden Versuchen das beste daraus zu machen. Wir werden den Rat von Mona - Lisa befolgen, nicht nur ein sondern beide Augen offen halten u. Sie Unterstützen wo wir können.
Ich möchte mich bei dem ganzen Team für Eure Antworten Bedanken.
Sollte ich Probleme haben, melde ich mich wieder,
Truppmann
Erstellt am 12.11.2007 um 23:49 Uhr von pirat
@Mona,
*Hein* Flöt -aus Käpt'n Blaubär meinst du den?
COOL wie geht Achterbahn?