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Bildschirmarbeitsplatz - Bildschirmkalibrierung

S
Sternburg
Jan 2018 bearbeitet

Im Anhang zur BildSchArbV über an Bildschirmarbeitsplätze zu stellende Anforderungen steht unter anderem:

3.Die Helligkeit der Bildschirmanzeige und der Kontrast zwischen Zeichen und Zeichenuntergrund auf dem Bildschirm müssen einfach einstellbar sein und den Verhältnissen der Arbeitsumgebung angepaßt werden können.

Meine durchaus ernstgemeinte Frage dazu lautet: Wie misst man, ob Helligkeit und Kontrast ausreichend ist? Gibt es dazu z.B. genormte Testbilder, damit man dem AG belegen kann, dass ein Bildschirm nicht mehr korrekt einstellbar ist?

Ich kenne meinen Chef; seine Meinung wird lauten: Ist doch alles zu lesen.... Aber er muss ja auch den Sicherheitcode auf dieser Seite nicht entziffern können ;-)

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Community-Antworten (4)

D
DocPille

08.11.2007 um 12:58 Uhr

Ja Sterni das mit dem Sicherheitscode ist doch wirklich das letzte.

D
DocPille

08.11.2007 um 13:03 Uhr

S
Sternburg

08.11.2007 um 13:43 Uhr

"Ja Sterni das mit dem Sicherheitscode ist doch wirklich das letzte." - find' ich nicht - hilft hoffentlich gegen den Spam, nur dass er bei mir halt ohne Copy&Paste & Grafik aufhellen gg nicht zu lesen ist. Dieses Problem hatte ich auch schon mit anderen Grafiken. aber heller einzustellen geht mein Bildschirm nicht mehr.....

Deshalb die Frage nach den /genormten/ Testbildern.

D
DocPille

08.11.2007 um 14:30 Uhr

Testbilder gibt es wohl nicht,aber unter dem Link den ich geschickt habe ist weiter unten eine genaue Beschreibung,der Anforderung an den Arbeitsplatz. Das was da Steht finde ich sollte eigentlich reichen.

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