Im Anhang zur BildSchArbV über an Bildschirmarbeitsplätze zu stellende Anforderungen steht unter anderem:

3.Die Helligkeit der Bildschirmanzeige und der Kontrast zwischen Zeichen und Zeichenuntergrund auf dem Bildschirm müssen einfach einstellbar sein und den Verhältnissen der Arbeitsumgebung angepaßt werden können.

Meine durchaus ernstgemeinte Frage dazu lautet: Wie misst man, ob Helligkeit und Kontrast ausreichend ist? Gibt es dazu z.B. genormte Testbilder, damit man dem AG belegen kann, dass ein Bildschirm nicht mehr korrekt einstellbar ist?

Ich kenne meinen Chef; seine Meinung wird lauten: Ist doch alles zu lesen....
Aber er muss ja auch den Sicherheitcode auf dieser Seite nicht entziffern können ;-)