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Änderungskündigung oder Versetzung ?

S
schroeder
Jan 2018 bearbeitet

Hier schon wieder eine neue Frage von mir: Ein Kollege soll innerhalb unseres Verlages von einer GmbH in eine andere wechseln. Beide Betriebe haben den gleichen Geschäftsführer. Sehen wir das richtig, dass es sich dabei um eine Änderungskündigung handelt, über die der BR nicht informiert werden muss?

Gruß Schröder

5.80704

Community-Antworten (4)

DAH
Der alte Heini

08.11.2007 um 00:40 Uhr

Dürfte sich um eine Versetzung handeln. Eine Änderungskündigung könnte erforderlich sein.

B
berliner

08.11.2007 um 13:21 Uhr

M. E. ist es sowohl eine Änderungskündigung als auch eine Versetzung (es sei denn der AN hat im Arbeitsvertrag sein Einverständnis zum Einsatz in allen Betrieben im Unternehmen gegeben, dann ist es nur eine Versetzung). Und der AG muss den BR vor Ausspruch einer Änderungskündigung anhören (gem. § 102 BetrVG). Ohne Anhörung des BR ist die Änderungskündigung unwirksam.

A
Angi1

09.11.2007 um 12:47 Uhr

Hallo Schroeder,

falls in beiden Betrieben ein BR besteht ist es einmal eine Versetzung und bei dem neuen BR eine Einstellung.

MfG Angi1

S
Schroeder

10.11.2007 um 01:27 Uhr

Hallo Leute, ein Anwalt hat mir jetzt erklärt, dass es sich dabei um eine Änderungskündigung handelt, über die der BR informiert werden muss. Es sei keine Versetzung.

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