Erstellt am 07.11.2007 um 23:40 Uhr von Der alte Heini
Dürfte sich um eine Versetzung handeln.
Eine Änderungskündigung könnte erforderlich sein.
Erstellt am 08.11.2007 um 12:21 Uhr von berliner
M. E. ist es sowohl eine Änderungskündigung als auch eine Versetzung (es sei denn der AN hat im Arbeitsvertrag sein Einverständnis zum Einsatz in allen Betrieben im Unternehmen gegeben, dann ist es nur eine Versetzung). Und der AG muss den BR vor Ausspruch einer Änderungskündigung anhören (gem. § 102 BetrVG). Ohne Anhörung des BR ist die Änderungskündigung unwirksam.
Erstellt am 09.11.2007 um 11:47 Uhr von Angi1
Hallo Schroeder,
falls in beiden Betrieben ein BR besteht ist es einmal eine Versetzung und bei dem neuen BR eine Einstellung.
MfG
Angi1
Erstellt am 10.11.2007 um 00:27 Uhr von Schroeder
Hallo Leute, ein Anwalt hat mir jetzt erklärt, dass es sich dabei um eine Änderungskündigung handelt, über die der BR informiert werden muss. Es sei keine Versetzung.