Überstunden aufgrund BR Arbeit - Auszahlung?
Hallo, durch die BR Arbeit entstehen mir ständig Überstunden, da ich nur 20 Std arbeite und wir aufgrund Fusion, kein Tv... u.s.w täglich viele Probleme zu lösen haben und ich auch mit der "normalen Arbeit" nicht mehr nachkomme. Mein Antrag auf Erhöhung auf 25/Std.die Woche wurde abgelehnt, nun auch die Auszahlung der Überstunden(was bisher immer die Regel war). Bräuchte als alleinerziehende Mutter natürlich das Geld. Die Überstunden in Freizeit abzugelten ist auch nur schwer möglich, da ich nur die Tage freibekomme wenn wir Sitzung als BR haben. Was kann ich tun??
Community-Antworten (7)
03.11.2007 um 18:28 Uhr
@joni96, .....BR Arbeit entstehen mir ständig Überstunden..... wieso dass?Die erforderliche BR-Arbeit muß nicht nach Deinem Arbeitsende geleistet werden. .....nun auch die Auszahlung der Überstunden(was bisher immer die Regel war).... was ist arbeitsvertraglich oder tarifvertraglich zu Überstunden vereinbart?
03.11.2007 um 21:16 Uhr
@joni96 Du solltest Dich hüten mehr als die geschuldete Arbeitsleistung zu arbeiten. Auch solltest Du § 78 BetrVg im Auge behalten und das Urteil des BAG von 2005 (?)
03.11.2007 um 21:31 Uhr
Wir haben leider weder einen TV noch sonst eine Regelung der Überstunden, da wir als BR erst letztes Jahr neu gewählt worden sind. Durch unterschiedlichen Arbeitsanfall in der Produktion ist ein kein pünktliches gegen möglich. Da ich als TZ Kraft nur an 3 Tagen in der Woche arbeite, Gespräche mit dem Chef aber oft auf freie Tage fallen und ich diese nicht verpassen möchte, entstehen natürlich schnell Überstunden.Seit kuzem haben wir fusioniert und es wurde bestimmt, dass keine Ü-Std mehr ausgezahlt werden. Meine AZ erhöhen konnte ich nicht, da alle derzeit befristeten MA nicht mehr verlängert werden.Meine "normale" Tätigkeit wird mit Leistungslohn vergütet, mache ich also zuviel BR Arbeit während der normalen Zeit, werde ich zu langsam da ich zu sehr aus der Übung bin, da hänge ich lieber freiwillig die Zeit dran?Wer weiß noch was? Danke!
03.11.2007 um 21:34 Uhr
@joni96 Dann machst Du vermutlich unentgeltliche Arbeit! BR-Arbeit kann demnach auch keine Mehrarbeit sein, sonderen Deine übliche Arbeit. Der Ag wird sich die Hände reiben!
03.11.2007 um 21:43 Uhr
Hallo nochmal, nein keine unentgeltliche Arbeit-überstunden stehen auf dem AZ Konto!!!
03.11.2007 um 21:46 Uhr
@joni96 Du verstehst mich offensichtlich nicht! Du hast einen 20 Stunden-Vertrag. BR-Arbeit geht vor! Wenn Du dennoch versuchst beides "ungebeten" unter einen Hut zu bringen - und dann noch ohne Not - wird Dir der AG nur die 20 Stunden weiterhin vergüten. Wenn er böse ist, wird er Dir dann sogar die Mehrarbeit ersatzlos streichen!
05.11.2007 um 10:39 Uhr
meiner Erfahrung nach greift hier der § 37 Abs. 3 BetrVG :... kann die BR Arbeit nicht innerhalb der persönlichen Arbeitszeit erfolgen, handelt es sich um Mehrarbeit; joni96 hat demnach Anspruch auf Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes; kann die Arbeitsbefreiung nicht ivor Ablauf eines Monats gewährt werden, so ist die aufgewendete Zeit wie Mehrarbeit zu vergüten;
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