Erstellt am 03.11.2007 um 17:28 Uhr von pirat
@joni96,
.....BR Arbeit entstehen mir ständig Überstunden.....
wieso dass?Die erforderliche BR-Arbeit muß nicht nach Deinem Arbeitsende geleistet werden.
.....nun auch die Auszahlung der Überstunden(was bisher immer die Regel war)....
was ist arbeitsvertraglich oder tarifvertraglich zu Überstunden vereinbart?
Erstellt am 03.11.2007 um 20:16 Uhr von Kölner
@joni96
Du solltest Dich hüten mehr als die geschuldete Arbeitsleistung zu arbeiten.
Auch solltest Du § 78 BetrVg im Auge behalten und das Urteil des BAG von 2005 (?)
Erstellt am 03.11.2007 um 20:31 Uhr von joni96
Wir haben leider weder einen TV noch sonst eine Regelung der Überstunden, da wir als BR erst letztes Jahr neu gewählt worden sind. Durch unterschiedlichen Arbeitsanfall in der Produktion ist ein kein pünktliches gegen möglich. Da ich als TZ Kraft nur an 3 Tagen in der Woche arbeite, Gespräche mit dem Chef aber oft auf freie Tage fallen und ich diese nicht verpassen möchte, entstehen natürlich schnell Überstunden.Seit kuzem haben wir fusioniert und es wurde bestimmt, dass keine Ü-Std mehr ausgezahlt werden. Meine AZ erhöhen konnte ich nicht, da alle derzeit befristeten MA nicht mehr verlängert werden.Meine "normale" Tätigkeit wird mit Leistungslohn vergütet, mache ich also zuviel BR Arbeit während der normalen Zeit, werde ich zu langsam da ich zu sehr aus der Übung bin, da hänge ich lieber freiwillig die Zeit dran?Wer weiß noch was? Danke!
Erstellt am 03.11.2007 um 20:34 Uhr von Kölner
@joni96
Dann machst Du vermutlich unentgeltliche Arbeit!
BR-Arbeit kann demnach auch keine Mehrarbeit sein, sonderen Deine übliche Arbeit. Der Ag wird sich die Hände reiben!
Erstellt am 03.11.2007 um 20:43 Uhr von joni96
Hallo nochmal, nein keine unentgeltliche Arbeit-überstunden stehen auf dem AZ Konto!!!
Erstellt am 03.11.2007 um 20:46 Uhr von Kölner
@joni96
Du verstehst mich offensichtlich nicht!
Du hast einen 20 Stunden-Vertrag. BR-Arbeit geht vor! Wenn Du dennoch versuchst beides "ungebeten" unter einen Hut zu bringen - und dann noch ohne Not - wird Dir der AG nur die 20 Stunden weiterhin vergüten. Wenn er böse ist, wird er Dir dann sogar die Mehrarbeit ersatzlos streichen!
Erstellt am 05.11.2007 um 09:39 Uhr von uhu
meiner Erfahrung nach greift hier der § 37 Abs. 3 BetrVG :... kann die BR Arbeit nicht innerhalb der persönlichen Arbeitszeit erfolgen, handelt es sich um Mehrarbeit; joni96 hat demnach Anspruch auf Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Arbeitsentgeltes; kann die Arbeitsbefreiung nicht ivor Ablauf eines Monats gewährt werden, so ist die aufgewendete Zeit wie Mehrarbeit zu vergüten;