Folgendes Problem. Eine Kollegin wurde in unserm Labor (Stützpunktkrankenhaus für Tropenkrankheiten und Infektionskrankheiten) am 01.10.07 eingestellt. Sie ist für die mikrobiologische Untersuchung von Befunden mit hohen Infektionsrisiken zuständig. Bei der Einstellung wurde sie auf das Risiko im Laboralltag ausdrücklich hingewiesen und ihr wurde auch mitgeteilt, daß sie bei dieser Arbeit nicht schwanger sein könne (schutzgründe) und sie wurde gefragt, ob sie schwanger ist. Diese Frage hat sie mit mit "Nein" beantwortet.
In der vorvorigen Woche am 19.10. hat sie nun dem Arbeitgeber mitgeteilt im dritten Monat zu sein und auch ein Attest vorlegt. Im Attest steht, daß die Feststellung der SChwangerschaft am 10.09 geschehen ist. Der Arbeitgeber will nun das Arbeitsverhältnis gerichtlich für nichtig wegen falscher Angaben erklären lassen. Hat er damit eine Chance?