Erstellt am 30.10.2007 um 19:03 Uhr von Lotte
heavy,
aus der BV wird er wohl nur herauskommen, wenn die BV Ausnahmen vorsieht. Ob die BV allerdings rechtlich völlig korrekt ist, könnte m.E. mal von einem RA geprüft werden.
Wie werden die Mehrarbeitsstunden eigentlich vergütet/ausgeglichen?
Aber: der AN kann doch erstmal so arbeiten, wie er es schafft. Wenn der AG das nicht akzeptieren kann/will, muss er ihn kündigen. Dann würde vor Gericht geklärt werden, ob die Gründe des AG ausreichend für eine Kündigung sind.
Erstellt am 30.10.2007 um 19:12 Uhr von heavy
@lotte,
danke erst mal für deine mühe.
Natürlich sieht unsere BV keine ausnahmen vor. Ob die BV so korrekt ist, ist momentan fraglich da sie auch vorsieht mal ein paar std. abzufeiern.
die mehrarbeitsstd. sollten abgefeiert werden, wenn dies nicht möglich ist werden sie nach 12 monaten mit 25% vergütet.
im moment ist es so, das fast jeder von uns um die 300std. gut hat und die std. die älter als 12Mon. sind ausgezahlt werden
wobei wir immer noch bis zu 45Std. woche leisten
Erstellt am 30.10.2007 um 19:47 Uhr von Lotte
heavy,
sieht denn die BV keine Obergrenze an Guthaben vor?
Erstellt am 30.10.2007 um 20:12 Uhr von heavy
Erstellt am 30.10.2007 um 20:19 Uhr von carrie
Hallo
Warum sollte aber trotz bestehender BV nicht der § 6 Nr.4, b) ArbZG für diesen Mitarbeiter gelten?
Erstellt am 30.10.2007 um 20:32 Uhr von Lotte
carrie,
ich glaube nicht, dass die Nachtarbeit das Problem ist, dachte es sind die Mehrarbeitsstunden.
heavy,
wenn der MA auch 300h hat, dann kann ihm doch der AG z.Zt. gar nichts, oder?
Erstellt am 30.10.2007 um 20:48 Uhr von heavy
lotte,
selbst wenn er 300std hätte würde er diese ausgezahlt bekommen und müßte trotzdem weiterarbeiten.
und es geht auch nur um die mehrarbeit.
Erstellt am 30.10.2007 um 22:31 Uhr von DonJohnson
@heavy
Welcher BR unterschreibt denn eine BV über Mehrarbeit von plus 300 Stunden???? Wieviel Minusstunden sind möglich?, das nur am Rande. Bin in ähnlicher Position, bei mir regelt das mein AV - wie sieht es bei dem Kollegen aus? Wurde AV geändert? dann ist er nciht mehr im Sinne der BV erreichbar
Erstellt am 01.11.2007 um 17:00 Uhr von heavy
wir unterschreiben so eine BV. der AV von dem kollegen wurde nicht geändert, läst sich unser chef auch nicht drauf ein.
haben bis 150 std. minus.