hallo, wir hätten da folgendes problem.
von einem kollegen ist im märz 07 die frau gestorben. er hat kinder im alter von acht und neun jahren. er ist dreischicht
arbeiter. seine "normale" arbeit kann er nachkommen, das hat er soweit regeln können. nun gibt es in unseren betrieb
aber eine BV zur"flexiblen arbeitszeit", die besagt das frühschicht samstag gearbeiten werden soll, und das das unternehmen mit einer ankündigungsfrist von zwei tagen den AN bis zu zehn stunden täglich max. 45 std. wöchentlich
heranziehen kann. natürlich wurde das ganze jahr schon bis zum maximum gearbeitet und es hält auch noch wohl an.
nun kommt unser chef an und sagt, das ist ja ganz traurig für den mann, aber das unternehmen kann für solche fälle nicht aufkommen und der besagte Witwer soll doch das mit seinen kindern irgendwie regeln und wieder flexibel arbeiten oder sich doch bitte nach einer neuen stelle umschauen. meine frage ist jetzt, gibt es eine gesetzliche grundlage um ihn aus der
BV zur flexible Arbeitszeit herauszubekommen. ich wäre für hilfe wirklich sehr dankbar