Hallo und guten Abend,
wie sieht es mit besonderen Schutz vor Versetzungen von BR-Mitgliedern aus?. Bei Änderungskündigungen bzw. Kündigungen steht das BetrVg bzw. KschG mit dem entsprechenden §. Aber bei Versetzungen? bis auf § 103 3. BetrVG finde ich da nichts.

Konkret: Unsere GL bedrängt mich( BR-stellvertretender Vorsitzender) mit einer Versetzung in eine andere Abteilung, was automatisch auch eine andere Tätigkeit, als die welche ich seit 20 Jahren ausübe, mit sich bringt. Ich habe mehrmals der GL, auch im Beisein unseres Vorsitzenden, meine Einwilligung verweigert.


Nun liegt dem BR ein Antrag auf Zustimmung meiner Versetzung vor.

Da es sich um eine vollständig andere Tätigkeit als meine bisherige handelt, meine ich daß es sich nicht um eine "einfache Versetzung" handelt, sondern der Tatbestand einer Änderungskündigung vorliegen müsste, was wiederum nach § 103 BetrVG, bei einem BR-Mitglied so nicht möglich ist.
Mit der Bitte um Anworten
Gruß
jp