Erstellt am 26.10.2007 um 10:26 Uhr von paula
meines Erachtens gibt es da keine Probleme...
Erstellt am 26.10.2007 um 10:48 Uhr von Matze24
Ergänzung zu paula:
SBV- bzw. Betriebsratstätigkeit ist Arbeitszeit. Also auch die Fahrt zum Integrationsamt. Wichtig ist, dass der Arbeitgeber über diesen Außentermin informiert ist. Versicherung läuft dann im jeden Fall im Rahmen der Berufsgenossenschaft.
Erstellt am 26.10.2007 um 12:32 Uhr von Matze24
Betriebsratstätigkeit (SBV gilt analog) ist Arbeitszeit und damit entsprechend der normalen Arbeit versichert! U.a. §37 (2) und (3), §78 Betriebsverfassungsgesetz. Zum eigentl. Versicherungsschutz für Arbeitnehmer hab ich jetzt allerdings nicht rausgesucht. Hier gilt aber allgemein für Arbeitnehmer, Fahrten von und zur Arbeit sind neben der Arbeit selbst 'berufsgenossenschaftspflichtig' versichert.