Erstellt am 26.10.2007 um 06:32 Uhr von Mona-Lisa
@Schumi,
sein befristeter Vertrag läuft aus, das war's! Der Teamleiter braucht nicht extra dafür sorgen, das geht ohne eine Minute Zeitaufwand!
Es ist nun die Entscheidung des MA's, ob er über die "andere Firma" - wohl eine Zeitarbeitsfirma - in eurem Betrieb zurück kann, zu garantiert schlechteren Konditionen!
Wer sagt übrigens, ob die ihn einstellt?
Fordern kann der Betriebsrat bei befristeten Arbeitsverträgen leider so ziemlich gar nicht's!
Und das ist genau der Punkt, der mich regelmässig stinksauer macht..... >:-(
Erstellt am 26.10.2007 um 06:56 Uhr von Schumi
Hallo Mona-Lisa,
bei der Betriebsübernahme vor einem Jahr wurde dem MA seitens des Prokuristen aber ein Unbefristeter Arbeitsvertrag zugesichert, wenn der MA im Probejahr nicht auffallen würde. Die andere Firma ist eine Tochterfirma, wo er halt wieder mit einem Befristeten Arbeitsvertrag eingestellt werden kann und für uns weiter arbeitet, da er schon zwei mal für ein Jahr bei uns befristet war.
Erstellt am 26.10.2007 um 07:57 Uhr von Immie
@Schumi
Und die Befristung war jedesmal korrekt im Sinne des Teilzeitbefristungsgesetz?
Hat es für die "Neueinstellung" die Zustimmung des BR?
Hat es eine interne Ausschreibung gegeben?
Erstellt am 26.10.2007 um 08:30 Uhr von schumi
Hallo Immi,
nein eine Interne Stellenausschreibung für diesen Posten hat es nicht gegeben und dem BR war nicht bekannt, dass der neue MA den alten ersetzen solle. Es hieß nur bei der Einstellung des neuen Ma, dass auf Grund hoher Krankheits- stand ein zusätzlicher MA eingestellt wird wo gegen ja nichts einzuwenden ist.
Erstellt am 26.10.2007 um 08:40 Uhr von Immie
Schumi,
lies ml §99 BetrVG Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen
§93 BetrVG Ausschreibung von Arbeitsplätzen.
Erstellt am 26.10.2007 um 09:12 Uhr von paula
@immi
Mit dem Thema Ausschreibung dürfte es aber zu spät sein. Dem BR wurde ja wohl offensichtlich beteiligt.
Auch das Verfahren nach § 99 BetrVG ist doch gelaufen und der BR hatte offensichtlich nichts einzuwenden.
Dass eine Befristung ausläuft ist auch nicht zu bemängeln. Der BR hat hier vielleicht ein wenig geschlafen und sich bei der Einstellung nicht gefragt was aus den aktuell befristeten AN wird.
Sicherlich kann man prüfen ob die Befristung rechtmäßig ist, aber es sind ja nicht alle Befristungen zu überprüfen sondern nur die letzte...
@schumi
Ich hätte jetzt auch nicht zu viel Hoffnung aus der Aussage des Prokuristen ziehen.
Erstellt am 26.10.2007 um 09:16 Uhr von Immie
@Paula
Da hast du natürlich Recht.
Es war eher für die Zukunft gedacht.
Erstellt am 26.10.2007 um 10:26 Uhr von paula
dann sind wir uns ja einig :-))))))
Erstellt am 26.10.2007 um 10:35 Uhr von Immie
Paula...
...mit dir...:-))
Erstellt am 26.10.2007 um 12:37 Uhr von schumi
@Paula u. immi,
Nach einer erneuten Unterredung mit dem Prokuristen ist mir gesagt worden, dass der Grund für das auslaufen lässt und nicht Umwandeln in einen unbefristeten der war, dass dem Prokuristen die Arbeitsweise des Ma nicht gefiel. (kann er aber nicht einschätzen, da er an einem anderen Betriebshof ist) Die beteiligten Personen im Umfeld des zu Kündigenden Ma loben Ihn ja wie schon gesagt bis auf den Teamleiter. Dem BR wurden die Infos vorenthalten und bei der Einstellung des neuen Ma wurde er auch vor vollendeten Tatsachen gestellt. Bei Einstellungsgesprächen und wie aktuell bei dem Gespräch der Versetzung mit neuem Arbeitsvertrag bei der Tochterfirma war der BR auch nicht anwesend, da die Info über ein Gespräch den BR erst später bekannt wurde.
Erstellt am 26.10.2007 um 13:57 Uhr von paula
@schumi
es tut mir leid aber die Bewertung fällt nicht anders aus. Der Arbeitsvertrag läuft aus. Dass muss der AG dem BR nicht mitteilen. Auch nicht warum er eine Verlängerung nicht ins Auge fast und lieber einen anderen MA einstellt.
Der BR sollte sich hier an die eigene Nase fassen. Ihr habt hier gepennt. Vielleicht ist es aber tröstlich für Euch, dass selbst wenn Ihr alle Fakten so auf dem Tisch gehabt hättet, es für Euch kaum echte Möglichkeiten der Reaktion gegeben hätte. Sicher § 99 BetrVG und so aber letztendlich hätte der AG wohl das gleiche Ergebnis erzielen können. Wir sprechen hier schließlich NICHT von einer Kündigung die der AG ausgesprochen hat....