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Einberufung der Sitzung - wer darf außer dem Vorsitzenden?

S
Spikelee
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

uns brennt die Frage, wann der Rest des Gremiums bei Abwesenheit des Vorsitzenden und stellv., Sitzungen einberufen darf (unter Beachtung der Ersatzmitglieder). Ist das nur bei Fristangelegenheiten wie Kündigungen so oder darf dieser allg. Sitzungen einberufen?

Vielen Dank

4.10201

Community-Antworten (1)

E
ego112

25.10.2007 um 17:45 Uhr

Eigentlich keiner, denn dafür müsstet Ihr eine GO haben. Dies ist einer der wenigen Fälle, wo eine GO nützlich ist.

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