Einberufung der Sitzung - wer darf außer dem Vorsitzenden?
Hallo zusammen,
uns brennt die Frage, wann der Rest des Gremiums bei Abwesenheit des Vorsitzenden und stellv., Sitzungen einberufen darf (unter Beachtung der Ersatzmitglieder). Ist das nur bei Fristangelegenheiten wie Kündigungen so oder darf dieser allg. Sitzungen einberufen?
Vielen Dank
Community-Antworten (1)
25.10.2007 um 17:45 Uhr
Eigentlich keiner, denn dafür müsstet Ihr eine GO haben. Dies ist einer der wenigen Fälle, wo eine GO nützlich ist.
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