Hallo zusammen,

uns brennt die Frage, wann der Rest des Gremiums bei Abwesenheit des Vorsitzenden und stellv., Sitzungen einberufen darf (unter Beachtung der Ersatzmitglieder). Ist das nur bei Fristangelegenheiten wie Kündigungen so oder darf dieser allg. Sitzungen einberufen?

Vielen Dank