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Bezahlung Schichtarbeit

C
Columbus1
Mai 2019 bearbeitet

Hallo zusammen. Seit Anfang des Jahres haben wir in Teilbereichen unseres Produktionsbetriebes ein 2 Schichtsystem das wie folgt aussieht: Frühschicht: Montag-Donnerstag 6:00-15:15 mit 45min Pause = 8,5 Stunden Freitags 6:00-12:15 mit 15 min Pause = 6 Stunden Macht 40 Stunden in der Woche.

Spätschicht: Montag-Donnerstag 14:00-23:00 mit 30 min Pause = 8,5 Stunden Freitags 12:00-18:15 mit 15 min Pause= 6 Stunden Macht 40 Stunden in der Woche.

Die normale Arbeitszeit ist von Mo-Fr 6:30-15:15!

Nun tauchen die ersten Fragen bezüglich der Bezahlung an Feiertagen/Urlaub/ Krankheit auf.

Wie sind die Tage zu vergüten z.B. bei einem Feiertag an einem Mittwoch oder Urlaub an einem Freitag?

Auf Nachfrage haben wir folgende Antwort vom AG bekommen: Zitat

Feiertage und Urlaubstage werden mit der durchschnittlichen Stundenanzahl pro Tag vergütet = bei Vollzeit 8 Stunden. Das gilt demnach auch für Urlaubs- und Feiertage an Freitagen, an denen die Schichtarbeiter eigentlich nur 6 Stunden arbeiten würden Zitat Ende

Mal angenommen der AN hat an einem Freitag Urlaub. Macht er 40+2H. Macht er Mo-Do Urlaub und kommt Freitags arbeiten macht er 38H also 2Stunden minus.

Müsste nicht so vergütet werden,wie gearbeitet werden würde?

  1. Frage Was ist mit der Spätschichtzulage im Falle von Urlaub oder AU in der entsprechenden Schicht. Ich bitte hier ma um Hilfe und wenn möglich mit § die ich dem AG unter die Nase reiben kann.

Gruß Columbus

28103

Community-Antworten (3)

P
Pjöööng

20.05.2019 um 13:02 Uhr

Findet bei Euch ein Tarifvertrag Anwendung?

C
Columbus1

20.05.2019 um 14:17 Uhr

Ja wird sind Tarifgebunden. Metallhandwerk NRW

P
Pjöööng

20.05.2019 um 14:20 Uhr

Dann schau bitte dort nach was zu diesen Punkten geregelt ist.

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