Meine Frage wäre, hat der AG bei Gleittagen ein Recht darauf, wenn er den MA an diesem anruft er sollte in die Firma kommen, dass der MA auch erscheint?

Bei Urlaubstagen ist dies ja klar geregelt, und mehrfach durch BAG Urteile untermauert, dass der AG dies nicht darf, außer es würden dringenste betriebliche Gründe dagegen sprechen (hierbei müsste aber schon der Laden ohne erscheinen des MA quasi den Bach runterhen).

Verhält es sich bei Gleittagen genauso? Meiner Meinung nach ja, zudem stellt der Gleittagantrag ja auch eine Willenserklärung dar, die sowohl AG als auch MA unterschrieben haben und von der nicht eine Seite einseitig einfach zurücktreten kann.

Wer hat schon Erfahrungen diesbezüglich gesammelt und kann mir weiterhelfen.

PS: Ich weis, man kann so etwas auch in Betriebsversammlungen regeln, aber da der Fall gerade aktuell ist, ist dies leider nciht drinn für den betroffenen MA.

Wichtig wäre vor allem wo ich eine entsprechende Rechtssprechung finde (Urteile, etc).

lg Kronos