Erstellt am 16.10.2007 um 08:36 Uhr von carrie
Hallo
Ihr könnt nach § 93 BetrVG verlangen, dass Arbeitsplätze, die besetzt werden sollen, allgemein oder für bestimmte Arten von Tätigkeiten vor ihrer Besetzung innerhalb des Betriebes ausgeschrieben werden.
Erstellt am 16.10.2007 um 12:22 Uhr von paula
@carrie
soweit es sich nichjt um einen leitenden Angestellten bei diesem Abteilungsleiter handelt....
Erstellt am 16.10.2007 um 14:54 Uhr von carrie
@ paula
Das ist schon richtig, aber ich denke mal dass das nicht der Fall ist. Laut Gesetz wird ein Leitender Angestellter nach sehr strengen Kriterien bemessen. Nicht jeder der in einer"Führungsposition"steckt erfüllt diese, bei uns arbeiten knapp 1000 Leute und davon sind 3 Leitende Angstellte im Sinne des Gesetzes, dass eine erschreckende Dunkelziffer meint sie wären welche, steht auf einem anderen Blatt ;-)
schönen Arbeitstag noch
Gruß carrie
Erstellt am 16.10.2007 um 16:08 Uhr von paula
@carrie
wenn Du solche Gedankengänge hast dann schreibe Sie bitte auch hier ins Forum.
Der arme Kolle Giant rennt zum AG und erleidet ggf. Schiffbruch mit seiner Forderung nach Ausschreibung da es sich um einen leitenden Angestellten handelt....
Nicht jeder hier hat eine so gute Kristallkugel