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Betriebsrat

T
TheGiant
Jan 2018 bearbeitet

Ein Abteilungsleiter hat gekündigt. Die Geschäftsführung möchte diese STelle durch eine neu einzustellende Person besetzen.

Welche Gesetze finden hier Anwendung? Auf welche Begründung hin ist diese Entscheidung gefallen? Welche Maßnahmen trifft der Betriebsrat?

4.15204

Community-Antworten (4)

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carrie

16.10.2007 um 10:36 Uhr

Hallo Ihr könnt nach § 93 BetrVG verlangen, dass Arbeitsplätze, die besetzt werden sollen, allgemein oder für bestimmte Arten von Tätigkeiten vor ihrer Besetzung innerhalb des Betriebes ausgeschrieben werden.

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paula

16.10.2007 um 14:22 Uhr

@carrie

soweit es sich nichjt um einen leitenden Angestellten bei diesem Abteilungsleiter handelt....

C
carrie

16.10.2007 um 16:54 Uhr

@ paula Das ist schon richtig, aber ich denke mal dass das nicht der Fall ist. Laut Gesetz wird ein Leitender Angestellter nach sehr strengen Kriterien bemessen. Nicht jeder der in einer"Führungsposition"steckt erfüllt diese, bei uns arbeiten knapp 1000 Leute und davon sind 3 Leitende Angstellte im Sinne des Gesetzes, dass eine erschreckende Dunkelziffer meint sie wären welche, steht auf einem anderen Blatt ;-) schönen Arbeitstag noch Gruß carrie

P
paula

16.10.2007 um 18:08 Uhr

@carrie

wenn Du solche Gedankengänge hast dann schreibe Sie bitte auch hier ins Forum.

Der arme Kolle Giant rennt zum AG und erleidet ggf. Schiffbruch mit seiner Forderung nach Ausschreibung da es sich um einen leitenden Angestellten handelt....

Nicht jeder hier hat eine so gute Kristallkugel

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