Erstellt am 14.05.2019 um 12:26 Uhr von Kjarrigan
Kommt auf die Umstände an.
Grundsätzlich ist der BRV das "Sprachrohr" des BR Gremiums. und erster Ansprechpartner des AG. Er teilt dem AG die Beschlüße, die das gesamte Gremium beschlossen hat mit.
Alleine darf er keine Beschlüüse fassen und unterschrieben.
da müsstest du vielleicht etwas konkreter warden, was der BRV so unterschreibt
bzw. zu welchen Gesprächen er den StvBRV nicht mitnimmt.
Erstellt am 14.05.2019 um 13:10 Uhr von Skull
Der StvBRV ist bei gar keinen Gesprächen dabei - der BRV ist anscheinend mit dem Stellvertreter nicht einverstanden und nimmt lieber den früheren - und anscheinend gewünschten - Stellfi mit.
Unterschrieben wurde eine "kleine Änderung der BV zu Gunsten der Belegschaft" ohne Rücksprache mit dem BR....
Erstellt am 14.05.2019 um 13:32 Uhr von Enigmathika
Da die Betriebsvereinbarung nur nach einem Beschluss des BR unterschrieben werden kann, darf natürlich eine Änderung, auch wenn sie zugunsten der Belegschaft ist, ebenfalls nur nach einem Beschluss unterschrieben werden.
Erstellt am 14.05.2019 um 14:03 Uhr von Kjarrigan
Als SvBRV würde ich mir hier "verbündete" BRM suchen und die beiden Punkte auf die nächste Tagesordnung BR Sitzung setzen lassen und die Sache ausdiskutieren.
Dem BRV klar die Grenzen auszeigen und im wiederholungsfall die Abwahl des BRV betreiben. - Ich hoffe mal die anderen BRM sehen das ähnlich - sonst stehst Du allein da.
Erstellt am 14.05.2019 um 15:37 Uhr von Pjöööng
Aber bitte auch immer dran denken: So lange der BRV nicht verhindert ist, ist der Stellv ein BRM wie jedes andere auch.
Wenn der BRV hier eine anderes BRM zu irgendwelchen Gesprächen mitnimmt, dann sollte man darüber nachdeneken, in einer GO festzulegen wer dieses BRM ist. So lange dies nirgends festgelegt wurde, kann der BRV quasi mitnehmen wen er möchte.
Erstellt am 14.05.2019 um 17:35 Uhr von celestro
Der SBRV ist zunächst einmal nicht mehr als ein anderes BRM "in Lauerstellung". Er / Sie vertritt den BRV, wenn selbiger verhindert ist.
Zwar ist es vermutlich nahezu überall "normal", daß BRV und SBRV zu Terminen etc., rechtlich vorgeschrieben ist das aber nicht.
Wenn der BR das als Problem ansieht, könnte man ja entsprechend beschließen, das der SBRV zu Gesprächen mitzugehen hat. Wenn der BRV das nicht will, kann er ja dann vom Vorsitz zurücktreten.
Erstellt am 14.05.2019 um 18:53 Uhr von kratzbürste
Wenn Ihr mit der Arbeit des BRV nicht zufrieden seid, könnt ihr ihn durch Mehrheitsbeschluss absetzen und durch einen anderen ersetzen.