Erstellt am 13.10.2007 um 22:32 Uhr von Lotte
Nano,
wenn Du Gehalt bekommen und gearbeitet hast, bestehen gute Chancen. Verfahren beim ArbG können sich gut und gerne ein halbes Jahr hinziehen.
Du arbeitest weiterhin und beziehst Gehalt?
Erstellt am 14.10.2007 um 20:00 Uhr von nano
Hallo Lotte,
Danke für deine Antwort, also ich erhalte Gehalt und arbeite nicht ich bin zu hause, bekomme aber weiterhin Gehalt.
Erstellt am 14.10.2007 um 21:10 Uhr von Lotte
nano,
hat Dich Dein AG von der Arbeit freigestellt? Hast Du das schriftlich?
Erstellt am 15.10.2007 um 17:15 Uhr von nano
Also schriftlich habe ich das nicht,aber ich habe Zeugen also den Personalrat und weitere Abteilungsleiter die bezeugen können das meine Arbeitsleistung abgelehnt wurde.
Erstellt am 16.10.2007 um 09:15 Uhr von Lotte
nano,
die das auch im Zweifelsfall bezeugen würden?
Würde vielleicht mit der Gewerkschaft nochmal absprechen, ob es nicht sinnvoll ist, ein Schreiben aufzusetzen, in dem Du Deine Arbeitsleistung nochmal explizit anbietest.
Leider habe ich die ganze Zeit öff. Verwaltung überlesen. Da gelten andere Bedingungen als im BetrVG. Lass Dich nochmal von der Gewerkschaft beraten und studier nochmal den § 47 des BPersVG mit Kommentierung (die hoffentlich im PR Büro einsehbar ist)