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Unbefristete Übernahme JAV

N
Nano
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, bin örtliche JAV und wurde nach der Ausbildung in der öff. Verwaltung nicht übernommen bzw. meine Arbeitsangebot wurde abgelehnt und ein Antrag auf Auflösund des Arbeitsvertrages beim Gericht eingereicht mit der Begründung es seien keine Haushaltsmittel vorhanden. Ich habe aber trotzdem ein begründetes Arbeitsverhältnis und erhalte Gehalt als ob ich arbeiten würde. Nun hat die Gewerkschaft den Fall übernommen und der läuft schon seit Juni.Könnt ihr mir sagen, wie lange solche Gerichtsverfahren in der Regel dauern und wie die Erfolgsaussichten so sind?

10.02205

Community-Antworten (5)

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Lotte

14.10.2007 um 00:32 Uhr

Nano, wenn Du Gehalt bekommen und gearbeitet hast, bestehen gute Chancen. Verfahren beim ArbG können sich gut und gerne ein halbes Jahr hinziehen. Du arbeitest weiterhin und beziehst Gehalt?

N
nano

14.10.2007 um 22:00 Uhr

Hallo Lotte, Danke für deine Antwort, also ich erhalte Gehalt und arbeite nicht ich bin zu hause, bekomme aber weiterhin Gehalt.

L
Lotte

14.10.2007 um 23:10 Uhr

nano, hat Dich Dein AG von der Arbeit freigestellt? Hast Du das schriftlich?

N
nano

15.10.2007 um 19:15 Uhr

Also schriftlich habe ich das nicht,aber ich habe Zeugen also den Personalrat und weitere Abteilungsleiter die bezeugen können das meine Arbeitsleistung abgelehnt wurde.

L
Lotte

16.10.2007 um 11:15 Uhr

nano, die das auch im Zweifelsfall bezeugen würden? Würde vielleicht mit der Gewerkschaft nochmal absprechen, ob es nicht sinnvoll ist, ein Schreiben aufzusetzen, in dem Du Deine Arbeitsleistung nochmal explizit anbietest.

Leider habe ich die ganze Zeit öff. Verwaltung überlesen. Da gelten andere Bedingungen als im BetrVG. Lass Dich nochmal von der Gewerkschaft beraten und studier nochmal den § 47 des BPersVG mit Kommentierung (die hoffentlich im PR Büro einsehbar ist)

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